Frage an Matthias Zimmer von Mareike W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,
seit langem schon verfolgt mich die Frage, wie es sein kann, dass eine Partei wie die CSU, die nur in Bayern wählbar ist und sich daher auch ausschließlich für bayrische Bürger und deren Belange einsetzt (bzw. deren Wählerwillen vertritt), im Bundestag durch den Zusammenschluss mit der CDU so viel Einfluss nehmen kann, dass sogar "Herdprämie" und Maut gegen den Willen des restlichen Bundestags (so wurde es zuvor zumindest von der Kanzlerin bekundet)durchgesetzt werden können? Ist eine solche einfache Addition der Wählerstimmen von CDU und CSU überhaupt demokratisch vertretbar? Sie treten mit unterschiedlichen, teils sogar gegensätzlichen Wahlprogrammen an und erreichen damit natürlich mehr Wählerstimmen. Doch obwohl die CSU nur in Bayern, also von einem kleinen Teil der Bevölkerung Deutschlands gewählt wird, darf sie für das ganze Land bestimmen. Wurde dies schonmal vom z.B. Verfassungsgericht geprüft? Mir kommt das sehr seltsam vor und ich bin auf Ihre Antwort gespannt!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Weiher,
die CSU ist eine eigenständige Partei. Deswegen ist der Koalitionsvertrag von den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD unterschrieben. Wir haben also, trotz der Fraktionsgemeinschaft, in der sich CDU und CDU befinden, formell eine Dreierkoalition. Nun gehen die Parteien mit bestimmten Forderungen in den Wahlkampf, und ich finde es nicht ganz abwegig, wenn sich dann im Rahmen von Koalitionsverhandlungen die eine oder andere Forderung auch im Koalitionsvertrag wiederfindet.
Das alles ist demokratische Normalität und bedarf keiner Prüfung durch Karlsruhe. Es ist nämlich offensichtlich nicht verfassungswidrig einen Koalitionsvertrag auszuhandeln; und es ist ebenso wenig verfassungswidrig, wenn sich in einer Koalition auch einmal ein kleinerer Partner mit einem Anliegen durchsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer