Frage an Matthias Zimmer von Veronika P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,
finden Sie es korrekt, dass in der Frage des Netzausbaus die Netzbetreiber den Netzbedarf für Deutschland selbst ermitteln, anstelle eines unabhängigen Gremiums? Das schmeckt doch sehr nach "Selbstbedienung"!
Finden Sie es weiterhin korrekt, dass entgegen der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Bevölkerung vor körperlicher Unversehrtheit eine Technologie wie die HGÜ-Stromtrassen, deren Wirkungen auf den Menschen insbesondere durch die entstehenden Raumladungswolken bislang nicht geklärt sind, quer durch Deutschland entlang dicht besiedelten Gebieten gebaut werden sollen? Auf die leukämieerzeugende Wirkung von Hochspannungs-Wechselstromtrassen haben Mediziner und Wissenschaftler Jahrzehnte lang hingewiesen - Politik hat viel zu spät, erstmals 2013 erste Regelungen zum Schutz der Menschen, wie das Überbauungsverbot von Wohnhäusern in das 26. BImSchG aufgenommen - nur ein erster Schritt, die Grenzwerte sind noch immer zu hoch.
Sollen die Bürger dieses Landes durch eine nicht untersuchte Technologie wiederum 50 Jahre auf erforderliche Schutzmaßnahmen durch die Volksvertreter warten, die tausende Menschen einem ungeklärten Gesundheitsrisiko aussetzen? Sind Sie bereit sich den Forderungen ihrer Abgeordnetenkollegen Franke, Siebert und anderen, die die Gefahr erkannt haben, anzuschließen und das Projekt SuedLink und andere HGÜ´s erstmal zu stoppen, bis die Frage des tatsächlichen Bedarfs und die Frage der gesundheitlichen Folgen unabhängig geprüft worden sind?
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Papenhagen-Stannick
Rechtsanwältin und Vorsitzende der Bürgerinitiative Bad Emstal
Sehr geehrte Frau Papenhagen-Stannick,
die Art Ihrer Fragestellung lässt mich vermuten, dass Sie von mir eine Art Bekenntnis erwarten, etwa der Art: "Nein, natürlich nicht....". Dem Thema angemessen sind Ihre Fragen eben auch ziemlich "aufgeladen", aber das kann durchaus eine "deformation professionelle" sein, wie sie im Rechtsverkehr ja häufig zu beobachten ist.
Wir haben uns zu der Energiewende bekannt. Dazu gehört dann auch der Ausbau von Stromtrassen. Da ich für diese Fragen selbst über keine fachliche Expertise verfüge, mache ich mich bei den Spezialisten schlau. Also z.B. dem Bundesamt für Strahlenschutz.
Da lese ich folgendes: "Biologische Effekte und damit unmittelbare gesundheitliche Wirkungen statischer Felder sind nur bei sehr hohen Magnetfeldstärken bekannt. Bei den niedrigen Magnetfeldstärken in der Umgebung von HGÜ-Leitungen oder Konvertern sind daher keine gesundheitlich negativen Wirkungen zu erwarten."
Und in einem Gutachten der Strahlenschutzkommission aus dem Jahr 2013 lese ich: "Die Strahlenschutzkommission kommt zum Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur durch die bei Hochspannungs-Gleichstromübertragungsleitungen anzunehmenden magnetischen Gleichfelder keine direkten gesundheitlich relevanten Auswirkungen auf die Allgemeinbevölkerung zu erwarten sind. Die Expositionen gegenüber magnetischen Gleichfeldern liegen selbst direkt in Trassenmitte im Bereich der in der Natur und in der Wohnumwelt auftretenden Werte."
Aha, denke ich mir dann, wie kommt den die Frau Rechtsanwältin dann zu Ihren apokalyptischen Endzeitszenarien? Und wie kommt sie darauf, dass es eine nicht untersuchte Technologie ist? Warum insinuiert sie, dass es einen Zusammenhang gebe (besser: gäbe) zwischen Stromtrassen und Leukämie, obwohl das Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der RWTH Aachen in einem Gutachten dazu aus dem Jahr 2013 keinerlei belastbare Evidenz finden konnte?
Ja, und das frage ich mich eigentlich immer noch. Und da für mich Politik mit der Betrachtung der Realität anfängt und stark evidenzbasiert ist, kann ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen -- und folglich auch nicht Ihre gleich mitgelieferten Handlungsaufforderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB