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Matthias Zimmer
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Matthias Zimmer von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zimmer,

es wird von Parlamentariern und ehemaligen Verteidigungspolitikern von CDU/CSU und SPD zur Zeit versucht eine Aushebelung des Parlamentsvorbehalts für Auslandseinsätze der Bundeswehr als Gesezesvorlage vorzubereiten. Diese soll Mitte dieses Jahres zur Abstimmung ins Parlament eingebracht werden. Auch wenn Sie kein Spezialist auf diesem Gebiet sind, halte ich dieses Vorhaben für jeden Parlamentarier für grundsätzlich sehr relevant.
Daher folgende Fragen an Sie:
1. Befürworten Sie ausgehend von der jetzigen Situation eine Einschränkung/Aushebelung des Parlamentsvorbehalts (bitte mit ausführlicher Begründung)?
2. Was kann die geplante Änderung des Parlamentsvorbehalts im Zusammenhang mit dem aktuellen Ukraine-Konflikt bewirken?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Meyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

die Verspätung bei der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen, da ich mich erst einmal schlau fragen musste.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Weder die Abschaffung, noch eine Einschränkung sind geplant. Das Gesetz soll lediglich evaluiert und weiterentwickelt werden. Die Bundeswehr ist unstreitig eine Parlamentsarmee, aber sie ist eben auch eine Bündnisarmee. Aus diesen beiden Stellungen ergeben sich Zielkonflikte. Auf der einen Seite gibt es die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit innerhalb des Bündnisses, die Internationalisierung der Truppenaufstellung und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Auf der anderen Seite steht der Parlamentsvorbehalt. Dieser sollte zum Einsatz kommen, wenn es um die Ultima Ratio der Politik geht – wenn also der Einsatz des Militärs unumgänglich geworden ist. An diesem Punkt ist es sowohl für die deutsche Gesellschaft als auch für die Soldaten wichtig, zu wissen, wer hinter ihnen steht, wenn sie in solche Einsätze geschickt werden.

Der Parlamentsvorbehalt ist notwendig, um die folgenden Fragen zu beantworten:
• Wer begründet den Einsatz?
• Wie wird er begründet?
• Wie lange soll der Einsatz gehen?
• Warum findet dieser Einsatz statt?

Er zeigt auch, wer verantwortungsbewusst genug und regierungsfähig ist. Deswegen steht der Parlamentsvorbehalt nicht zur Debatte. Der internationale Vergleich zeigt, dass der Parlamentsvorbehalt unterschiedlich ausgestaltet werden kann. So kann man den Parlamentsvorbehalt auf bestimmte Militäreinsätze einschränken, dem Parlament ein Vetorecht einräumen, man kann die Zustimmung nachträglich einholen, das Parlament bei Einsätzen in Bündnisstrukturen wie NATO oder EU überhaupt nicht beteiligen oder es lediglich konsultieren.

Ein weiterer Punkt auf den die CDU/CSU-Fraktion – entgegen aller Behauptungen – wert legt, ist die frühzeitige Beteiligung des Parlaments, um so eine engere Abstimmung zwischen Regierung und Parlament zu ermöglichen. Denn dort, wo das Parlament Verantwortung für Einsätze trägt, in denen es um Leben und Tod geht, ist es besonders gefordert.

Zu 2.:
Diese Frage stellt sich insoweit nicht, dass sowohl für die CDU/CSU als auch für die anderen Fraktionen im Bundestag eines klar ist: Es darf keinen Militäreinsatz der Bundeswehr im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine geben. Der Militäreinsatz bleibt – wie bereits erwähnt – Ultima Ratio. Und daran soll sich auch nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer