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Frage von Dieter R. •

Frage an Matthias Zimmer von Dieter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Matthias Zimmer,

zu Punkt 1, 2 und 4 Ihrer Anwort und Ihren Fragen:

Da beziehe ich mich auf Zitate und Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.  
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.  
Ich denke diese zwei Absätze erklären die Punkte sehr genau´und ich muss nicht nochmals darauf eingehen warum ich in diesem Zusammenhang Ihre Einstellung zu Hartz IV und der Agenda 2010 als verfassungswidrig einstufe.

Zu Punkt 3:

Wenn ich mich in einer Notlage den Bestimmungen der Hartz IV-Regelungen mit seinen Bestrafungen und Sanktionen unterwerfe habe ich nicht mehr die Möglichkeit meine Bürgerrechte voll umfänglich auszuüben, da ich ja mit dem Entzug der Existenz bedroht werden kann. Für mich ebenfalls ein verfassungswidriges Vorgehen.

Deshalb eine Gegenfrage;
Wann sorgen Sie als Abgeordneter des Bundes dafür, dass allen Bürgern wieder die Grundrechte, wie im Grundgesetz vorgesehen, zur Verfügung stehen und nicht erst mühsam durch die Instanzen erstritten und erklagt werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Rauter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rauter,

wir haben hier offenkundig einen Dissens. Ich glaube nämlich nicht, dass die Agenda 2010 und Hartz IV verfassungswidrig sind. Im Gegenteil, ich bin der Meinung dass Ihre Position, die Sie vortragen, die Grundlagen der Solidarität in unserem Gemeinwesen zerstört. Aber das habe ich ja Ihren Mitkämpfern schon mehrfach geschrieben und ich gehe davon aus: Sie haben es auch gelesen. Ich jedenfalls werde jede Position, die auf die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens zielt (denn etwas anderes ist es ja nicht, worauf Sie im Ergebnis abzwecken) energisch bekämpfen. So, jetzt ist klar wo wir stehen.

Nun zu Ihrer Gegenfrage, die ja keine wirkliche Frage ist, sondern eine Unterstellung in Form einer Frage. Ich bin nicht der Meinung dass den Bürgern durch Hartz IV die Grundrechte verlustig gehen. Aber das habe ich ja im ersten Absatz schon gesagt.

Da Sie meine Frage nach Frau Claudia Rauter (verwandt? verschwägert? verheiratet? Familienprojekt?) nicht beantwortet haben, gehe ich davon aus, dass ich mit meiner Vermutung kollusiven Verhaltens richtig liege. Vielleicht hätten Sie dann ja auch die Güte meine Antwort Ihren Mitstreitern der Aktionsgruppe Hannemann (den Herren Onasch, Kaufmann und Große sowie Frau Rauschenberg) zur Kenntnis zu geben, damit ich nicht immer wieder die gleichen Argumente aufschreiben muss.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB