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Matthias Zimmer
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Frage von Thomas M. •

Frage an Matthias Zimmer von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

nahezu "sang & klanglos" wurde ja am 01.07.2013 - also vor ein paar Wochen - das neue Gesetz zum Thema Bestandsdatenauskunft. Zu diesen gehören IP-Adressen und alle relevanten Daten zb. von Smartphones. (GPS Ortungen usw. sind punktgenau möglich)

Dieses neue Gesetzt besagt, das seit dem 01.07. alle Behörden - fast schon jeder "Hinz & Kunz" vollen Zugriff auf diese Bestandsdaten hat, auch wenn es um zb. Ordnungswidrigkeiten handelt oder um Bagatell-Fälle.

Das nun gepaart mit der von CDU und SPD so sehnlichst gewünschter Datenvorratsspeicherung aller Bundesbürger - verdachtsunabhängig und als Regelfall - macht aus beidem Zusammen ein für den Staat sehr "nützliches" Werkzeug. Terrorabwehr und schwere Straftaten, Kindesmißbrauch oder Mord dürfte da nur ein willkommenes "Abfallprodukt" sein, aber nicht primäres Ziel, da ja ausdrücklich jederzeit auch Bagatellfälle herangezogen werden sollen.

Meine Frage an Sie persönlich: nehmen Sie die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung eigentlich ernst, oder ist die Lobby der "Schlapphüte" so stark - trotz NSA - Skandale, Facebook-Bedenken usw. und wie stehen sie persönlich zur Datenvorratsspeicherung, wenn sie diese mit dem Gesetz zur "Bestandsdatenauskunft" koppeln.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

ohne Ihre Polemik aufzugreifen, möchte ich Ihnen antworten:

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es darf aber auch kein strafverfolgungsfreier Raum werden. Uns ist es gelungen, eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft mit dem „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ vorzunehmen, die insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 berücksichtigt. Wir klären damit die Bestimmungen darüber, gegenüber welchen Behörden Telekommunikationsanbieter zur Datenübermittlung verpflichtet sind. Dazu konkretisieren wir die Vorschriften für die berechtigten Behörden in den jeweiligen Fachgesetzen. Die Neuregelung beschränkt sich auf die Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichts, neue Befugnisse für die Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden werden nicht geschaffen. Die Neuregelung umfasst unter anderem die Auskunft über zu bestimmten Zeitpunkten zugeordneten dynamischen Internetprotokoll-Adressen. Hierfür dürfen Verkehrsdaten automatisiert ausgewertet werden.

Wir sind dabei, eine Umsetzung der europarechtlichen Pflicht zur Einführung von Mindestspeicherungsfristen für Verkehrsdaten vorzunehmen. Ohne eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung wird es uns nicht gelingen, in abgeschottete Kommunikationsbereiche vorzudringen. Auch hierauf können wir nicht verzichten.

Daneben ist die angemessene personelle und sachliche Ausstattung zur gewährleisten. Aus- und Fortbildung spielen eine wesentliche Rolle. Im Bereich des Bundes haben wir mit der Einrichtung eines eigenes Cybercrime-Centers im Bundeskriminalamt einen wichtigen Schritt zu einer besseren Bekämpfung der Kriminalität im Internet vorgenommen. Allerdings: ohne eine internationale Kooperation werden nationale Maßnahmen nur Stückwerk bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB