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Frage von Martin N. •

Frage an Matthias Zimmer von Martin N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

meine Fragen betreffen die Aufstockung von niedrigen Einkommen durch die Bundesagentur für Arbeit. Meines Erachtens handelt es sich bei der Aufstockung um eine indirekte Subvention, die es Arbeitgebern ermöglicht ihre Produkte und Dienstleistungen günstiger am Markt zu platzieren. Die Personalkosten werden zu Lasten der Gemeinschaft niedrig gehalten.

Ein flächendeckender Mindestlohn ist sicher keine Antwort darauf, da, wie Sie sinngemäß bereits auf eine andere Frage sehr treffend antworteten, ein Mecklenburgischer Mindestlohn in Frankfurt oder München nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten genügt.

Sollten deshalb nicht regionale Mindestlöhne festgelegt werden? Wie schätzen Sie das Risiko ein, daß die Arbeitslosenzahlen steigen, falls die Aufstockung eingestellt würde? Würden die Gesamtkosten dadurch steigen? Ist es nicht Sache der Unternehmen Ihre Dienstleistungen und Produkte so zu bepreisen, daß deren Angestellte Ihre Lebenshaltung von ihren Einkommen bestreiten können, ohne daß von staatlicher Seite bezuschusst wird? Wo sehen Sie die Rolle der Tarifpartner in diesem Zusammenhang?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Nuñez

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nunez,

Sie treffen mit Ihrer Frage einen sensiblen Punkt. Zunächst einmal: Ja, in gewisser Weise wird ein Arbeitgeber auch subventioniert, wenn Arbeitnehmer ihren Lohn aufstocken müssen. Andererseits hat man vor einigen Jahren, auf dem Höhepunkt der Arbeitslosigkeit, aus meiner Sicht zu recht, argumentiert:

Besser Arbeit bezuschussen als Arbeitslosigkeit bezahlen. Ich finde dies nach wie vor richtig. Arbeit gibt dem Menschen auch eine Identität, verschafft auch soziale Beziehungen. Das ist für Menschen sehr wichtig; Arbeitslosigkeit ist eben mehr als nur keine Arbeit zu haben. Die Abgrenzung ist aber immer ein Problem, das man durchaus kontrovers diskutieren kann.

In unserem Vorschlag zum Mindestlohn soll eine Kommission diesen festlegen und hat auch die Möglichkeit, nach Branchen oder Regionen zu differenzieren. Man muss das nicht machen, aber die letzten Änderungen in der Zeitarbeit, in der ja auch nach Ost und West im tariflichen Mindestlohn unterschieden wird, zeigt mir, dass es sinnvoll sein kann.

Schließlich: Mindestlohn ist auch eine ordnungspolitische Größe. Unternehmen sollen über ihren Service, ihre Produkte, ihre Leistungen miteinander konkurrieren, nicht über die Fähigkeit, den Lohn besser drücken zu können als der Konkurrent. Das schafft auch einen verlässlichen Rahmen, innerhalb dessen sich der Wettbewerb entfalten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB