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Frage von Günter B. •

Frage an Matthias Zimmer von Günter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,
Sie schreiben:

"Unsinnig ist Ihr Vorschlag, Mindestlöhne zu staffeln und mit 10 Euro zu beginnen. Sie übersehen, dass nicht der Staat die Mindestlöhne zahlt, sondern die Wirtschaft. Sie müssen also erwirtschaftet werden. Können sie nicht erwirtschaftet werden, fällt der Arbeitsplatz weg."

Warum sollen diese, relativ niedrig gestaffelte Mindestlöhne nicht erwirtschaftet werden können? Ein Unternehmen, das einem Meister keine 16€, oder einem Techniker keine 17€, bezahlen kann, benötigt auch keine Fachkräfte. Unternehmen verschaffen sich hier durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile. Wenn ein anderer Unternehmer sieht, dass er den Preis vom Wettbewerber nicht erzielen kann, wird auch er sich diesem Instrument des "Lohndumpings" hingeben müssen. Dies gibt dann eine Kettenreaktion. Diese Unternehmen die dieses "Spiel" nicht mitmachen, werden dann über kurz oder lang einen Insolvenzantrag stellen müssen. Es geht hier also nicht darum ob ich das erwirtschaften kann. Die Preise (Zielkosten) für ein Produkt werden mit Hilfe des conjoint-measurement gefunden. Wenn ich also einen positiven Deckungsbeitrag für mein Produkt habe, dann kann ich das auch erwirtschaften.
Wenn ich das nicht erwirtschaften kann, arbeite ich nicht nach dem Prinzip des "Kaizen" oder es sind andere organisatorische Fehler, Managementfehler vorhanden. Es liegt dann also nicht an den Arbeitskräften, sondern eher an anderen Dingen, wie Effizienz, Effektivität oder verschwenderischer Umgang mit Ressourcen.
Um wettbewerbsfähig zu sein, müssen die Unternehmen die nicht nach den "Kaizen-Prinzipien" und dgl. arbeiten, Lohndumping betreiben. Genau das ist der falsche Weg. Besser wäre es, die UN würden zuerst ihre Betriebsabläufe optimieren.
Die anderen Firmen die auch zu Lohndumping greifen sind Zeitarbeitsfirmen.
Warum soll hier der AN büßen und sich an dem Verleihgeschäft beteiligen?
Hier gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Warum soll der Staat Aufstocker bezahlen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bareiß,

Sie übersehen die Formulierung, die ich gewählt habe: Wenn die Löhne für Arbeitsplätze nicht erwirtschaftet werden, fallen sie weg. Ihre Frage, warum diese dann nicht erwirtschaftet werden können, ist eine eher theoretische. In einigen Fällen kann der Lohn erwirtschaftet werden in anderen nicht. Dann ist ein Verlust von Arbeitsplätzen die Folge.

Wir können uns gerne die Welt anders wünschen. Aber Politik fängt mit der Betrachtung der Wirklichkeit an. Da kann ich mir nicht eine Wirtschaftsordnung ausdenken, sondern muss mit der arbeiten, die vorhanden ist. Und diese unterliegt bestimmten Gesetzmäßigkeiten, die wir als Gesetzgeber auch nicht beeinflussen können.

Was wir sehr wohl beeinflussen können sind Rahmenbedingungen. So auch in der Zeitarbeit. Dort haben wir in das Gesetz geschrieben: es gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit - es sein denn, es gibt abweichende Regelungen in einem Tarifvertrag. Und die gibt es zuhauf. Wir haben in dieser Legislaturperiode zumindest einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbache hinbekommen. Dann haben wir die Tarifpartner unter Druck gesetzt, sie sollen für Equal Pay eine gute Lösung finden. Das ist teilweise auch geschehen, vor allem im Metallbereich. Sie sehen also, ganz untätig waren wir nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer