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Matthias Zimmer
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Frage von Martin und Tabea S. •

Frage an Matthias Zimmer von Martin und Tabea S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Zimmer

wir nehmen Bezug auf Ihre Antwort von Frau G. K..

Die Frage war nicht wie sie auf Stimmungen der Meinungsumfragen reagieren, sondern wie sie die mehrheitliche Meinung ihrer Wählerschaft vertreten?

Sollten Sie nicht als gewählter Abgordneter, der von der Wählerschaft wieder gewählt werden will, die Mehrheit der Bürger vertreten?

Haben Sie sich also der Zugesage ihrer Wählerschaft vergewissert?

mfg
Martin und Tabea Schulz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Schulz,

woher sollte ich die mehrheitliche Meinung der Bürger kennen außer durch Meinungsumfragen? Oder wissen Sie eine bessere Möglichkeit? Dies zu Ihrer ersten Bemerkung.

Meine zweite Bemerkung: Im Grundgesetz steht klar und deutlich: Der Abgeordnete ist an Weisungen und Aufträge nicht gebunden und ist nur seinem Gewissen verpflichtet. So halte ich es auch. Ich bin nicht Vollzugsorgan einer imaginären „Mehrheit der Bürger“, und das Grundgesetz kennt zu Recht kein imperatives Mandat. Es hält das von Ihnen beschriebene imperative Mandat sogar für verfassungswidrig. Das geht immer mit dem Risiko einher, bei der nächsten Wahl nicht gewählt zu werden. Aber das ist mir lieber, als mein Fähnchen nach dem Wind einer angeblichen Mehrheit in der Wählerschaft zu wenden. Oder wollen Sie mir allen Ernstes zumuten, eine Auffassung in meinem Abstimmungsverhalten zu vertreten, die ich für falsch und für schädlich für das deutsche Volk halte? Na also.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer MdB