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Matthias Zimmer
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Frage von Marc D. •

Frage an Matthias Zimmer von Marc D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

aus spiegel.de:
"Das neue Bundesmeldegesetz sollte eine sogenannte Einwilligungslösung enthalten - in der verabschiedeten Gesetzesfassung ist daraus nun eine Widerspruchslösung geworden. Künftig dürfen also Daten aus den Melderegistern nur dann nicht herausgegeben werden, wenn der Einzelne ausdrücklich widersprochen hat. "
Wer hat diese Formulierung denn verfasst? Dies verstösst doch gegen das Grundgesetz bzw. "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung"
Mittlerweile bekommt man leider immer mehr den Eindruck, dass viel Abgeordnete nicht wissen, in welchem Land sie Volksvertreter sind und welches Grundgesetz sie schützen sollten. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass sie nur noch Vertreter von Wirtschaftsinteressen sind.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Duran,

das neue Meldegesetz verbessert zunächst einmal die Datenschutzlage. Bislang war das Melderecht auf Landesebene organisiert und hat weder Einwilligungs- noch Widerspruchslösungen vorgesehen. Ist Ihnen gar nicht aufgefallen? Dachte ich mir doch.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Widerspruchslösung empfohlen. Der Entwurf der Bundesregierung sah eine Einwilligungslösung vor, der befasste Ausschuss hat daraus eine Widerspruchslösung gemacht. Inwieweit dadurch Ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden, erschließt sich mir nicht. Sie können durch die Verweigerung der Zustimmung verhindern, dass Ihre Daten weitergegeben werden.

Es gibt eine Ausnahme, und die empfinde ich auch als nicht besonders gelungen: fehlende Einwilligung greift nicht bei Überprüfung bereits bestehender Datenbestände. Das wiederum setzt voraus, dass Sie Ihre Daten bereits anderen fremden Dritten weitergegeben haben. Ich wünsche und denke aber, das zumindest dies im Verfahren noch behoben wird.

Das Abgeordneten nur noch Vertreter von Wirtschaftsinteressen sind, ist natürlich grober Unfug. Ich schließe ja auch nicht aus der Tatsache, dass Sie mir unvermittelt ein Spiegel-Zitat vorhalten und sich noch nicht einmal einer zwischen zivilisierten Menschen üblichen Anrede bedienen, auf Ihren Gemütszustand oder Ihren Bildungsgrad. Wenn das eine grober Unfug ist, wäre es das andere vermutlich auch, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer MdB