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Matthias Zimmer
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Frage von Rene A. •

Frage an Matthias Zimmer von Rene A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Zimmer,

danke für Ihre individuelle Antwort.

Mir geht es in erster Linie um eine sachliche Diskussion.

Deshalb zitiere ich aus dem ESM Gesetzentwurf, der nachstehende Fragen aufwirft.
Beziehen Sie bitte sachlich Stellung in Ihrer Rolle als Christdemokrat.

Artikel 9: ...Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei jeglichem... Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen

Artikel 27: Der ESM...verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit...für das Anstrengen von Gerichtsverfahren. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen umfassende gerichtliche Immunität. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Entziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts- , Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit.

Artikel 30: Die Gouverneursratsmitglieder, Direktoren und Stellvertreter und das Personal
genießen Immunität vor der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer Handlungen und
Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke.

1. Haben Sie oder ich Einfluss darauf, wer in diesem Gouverneursrat dann tätig sein wird ?
2. Machen Sie sich keine Sorgen bei den Worten "bedingungslos" und "unwiderruflich" im Zusammenhang mit "Immunität vor der Gerichtsbarkeit" ?
3. Wann wurde jemals in der Geschichte Europas soviel Macht in die Hände Weniger gegeben und inwiefern ist diese Vorgehensweise demokratisch legitimiert ?
4. Empfinden Sie Deutsche, die sich aus geschichtlichen Gründen Sorgen um die Demokratie machen, als "Extremisten von rechts und links" ?

Mit freundlichen Grüßen

René Altenhöfer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Altenhöfer,

Artikel 9 bezieht sich auf das in Artikel 8 beschriebene genehmigte Stammkapital, das sich in einbezahlte und abrufbare Anteile aufteilt. Die entsprechende Aufteilung ergibt sich aus Anhang I und II des Vertrags. Die Abrufung der noch nicht einbezahlten Anteile erfordert eine Einstimmigkeit im Gouverneursrat. Folglich hat jedes einzelne Land hier eine Vetoposition, somit auch Deutschland (Artikel 5 Absatz 6c).

Der ESM ist ein völkerrechtlicher, kein europarechtlicher Vertrag. Er begründet eine internationale Organisation, und für diese sind Immunitätsbestimmungen üblich (so schon Simma/Verdross, Universelles Völkerrecht, Berlin 1984, § 1027). Ähnliche Bestimmungen finden sich beispielsweise in Section 8 der Articles of Agreement für die Weltbank, Art. 104 und 105 der UN-Charta und den WTO Privileges and Immunities Regulations 1996.

Hinsichtlich der Mitgliedschaft im Gouverneursrat ist festgelegt, dass der für Finanzen zuständige Minister ex officio Mitglied im Gouverneursrat ist.

Vor diesem Hintergrund relativiert sich doch vieles von der Aufgeregtheit, die in Ihren Fragen zum Ausdruck kommt. In einem bleibe ich aber eisern. Wer die Zustimmung zum ESM als "Ermächtigungsgesetz" disqualifiziert und damit den Wortgebrauch von Extremisten übernimmt, der muss sich ernsthaft fragen lassen, ob er sich nicht deutlich in der Wortwahl vergriffen hat oder ihm einfach die grundlegenden Kenntnisse der Geschichte fehlen. Beides wäre ein bedauerliches Manko für einen Dialog unter Demokraten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer MdB