Frage an Matthias Zimmer von Rene A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Zimmer,
da Sie am 29.06.2012 dem ESM zugestimmt haben, gehe ich davon aus, dass Sie mir folgende Verständnisfragen beantworten:
1. Was bildet Ihrer Meinung nach den Unterschied in den Beweggründen zwischen Ihrer Zustimmung zum ESM, und der Zustimmung der Abgeordneten im Reichstag am 24 März 1933 zum Ermächtigungsgesetz ?
2. In wieweit kam es zu einer Diskussion, bei der Entscheidung für die Zustimmung, auch die Souveränität eines ganzen Volkes über deren/ unseren Haushalt, und somit auch der Demokratie, abzugeben?
3. Wem ist mit Ihrer Zustimmung in erster Linie gedient?
Über eine zeitnahe Rückmeldung freue ich mich,
Mit freundlichen Grüßen,
René Altenhöfer
Sehr geehrter Herr Altenhöfer,
über meine Beweggründe, dem ESM zuzustimmen, kann ich ziemlich genau Auskunft geben und habe dies auch getan; dies können Sie auf meiner Homepage nachlesen (www.matthias-zimmer.de). Die Parallele zum Ermächtigungsgesetz sehe ich nicht und finde sie offen gestanden ehrabschneidend. Es sollte Ihnen zu denken geben, dass eine solche Argumentation nur von den Extremisten von rechts und links verwendet wird. Mein Rat: Kaufen Sie sich ein vernünftiges Geschichtsbuch, informieren sich gründlich und haben dann den Anstand, sich wenigstens zu schämen ob Ihrer Unterstellung.
Hilfreich wäre auch gewesen, Sie hätten sich mit dem ESM-Vertragstext beschäftigt, bevor Sie eine solche Frage stellen. Ich sehe keine Übertragung haushaltsrelevanter Rechte, zumal das Parlament in diesen Dingen nach wie vor befasst wird.
Und wem es nützt: Deutschland und Europa. Davon bin ich allerdings zutiefst überzeugt. Sie müssen meine Überzeugung nicht teilen. Aber Fragen wie Ihre, die ich als ehrabschneidend, ja beinahe verleumderisch empfinde, nützen keinem. Auch davon bin ich zutiefst überzeugt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer MdB