Frage an Matthias Zimmer von Christine K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Zimmer,
aus Anlass der aufkommenden öffentlichen Debatten über die Politikmüdigkeit der Wähler ("Wutbürger") wende ich mich heute mit einem Anliegen an Sie, das die Beteiligung des Bürgers im Rahmen von Genehmigungsverfahren betrifft.
Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz habe ich von meinem Akteneinsichtsrecht nach der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV hier:§ 10a Akteneinsicht) Gebrauch gemacht.
Es geht bei dem Genehmigungsverfahren um die Stückelung mehrerer Braunkohlestaubkraftanlagen, von denen jede unterhalb der relevanten Genehmigungs- und CO2-Zertifikatgrenzen bleibt, die daher ohne Gasfilter betrieben werden sollen. Die Anlagen werden unmittelbarer Nähe zu meinem Wohnhaus erbaut.
Für mich ist es daher von elementarer Wichtigkeit gewesen, mich über die Hintergründe zu informieren.
Am 19. April erhielt ich die Bestätigung, dass ich am 26. April uneingeschänkt Akteneinsicht nehmen könne http://zukunftfechenheim.files.wordpress.com/2011/08/akteneinsicht-uneingeschrc3a4nkt-email-ohne-details.pdf
Erst als ich während der Akteneinsichtnahme Platzhalter für entnommene Daten fand, wurde mir erläutert, dass den Akten Daten entnommen waren. Dies geschah schon am 8. April http://zukunftfechenheim.files.wordpress.com/2011/08/akteneinsicht-entfernte-unterlagen-ohne-details-seite-1.pdf und http://zukunftfechenheim.files.wordpress.com/2011/08/akteneinsicht-entfernte-unterlagen-ohne-details-seite-2.pdf
Bitte teilen Sie mir mit, wie es aus Ihrer Sicht um die Beteiligungsrechte der Bürger steht. Gibt es Initiativen in Ihrer Partei oder im Bundestag, die Beteiligungsrechter der Bürger zu stärken? Welche wären das?
Mit freundlichem Gruß
Christine Kirchhoff
Sehr geehrte Frau Kirchhoff,
Sie werden Verständnis dafür haben dass ich über den konkreten Fall, mit dem Sie Ihre Frage einleiten, nichts sagen kann. Zwar kenne ich die in Frage stehende Anlage und die damit verbundene Debatte, denke aber, dass hier doch eher eine Rechtsfrage vorliegt.
Zu Ihrer Frage: Ich habe den Eindruck dass es insgesamt genügend Beteiligungsrechte gibt, sowohl in der verfassten als auch der informellen Beteiligung. Insofern sehe ich auch keine Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus. Gerade Frankfurt geht die Kommunalverwaltung ja hinsichtlich der Beteiligung auch neue Wege, etwa mit stadtteilbezogenen Planungswerkstätten, dem Bürgerhaushalt oder der partizipativen Altersplanung. Das kann manchmal ein guter Weg sein, es kann aber auch zu einer nicht mehr demokratisch legitimierten Übermacht einzelner "Vetospieler" kommen.
Mich ärgert, dass häufig über die Beteiligungsverfahren Projekte über Jahre verzögert werden können. Gerade für den jetzt notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen wir eine deutliche Beschleunigung der Verfahren, damit die Atomenergie als Brückenenergie nicht im Nirgendwo endet. Hier haben wir im Deutschen Bundestag ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz beschlossen von dem wir hoffen, dass es die notwendigen Verfahren deutlich verkürzen kann.
Ich halte im Übrigen nichts von dem Begriff des Wutbürgers. Es ist gutes Recht von Bürgern über die bestehenden Möglichkeiten bei den Entscheidungsfindungen mitzuwirken. Es ist aber auch die Pflicht des Staates, eine einmal in formell richtigen Verfahren getroffene Entscheidung autoritativ umzusetzen. Die Demokratie beruht auf dem Gedanken, dass sich die Bürger über die demokratischen Prozesse eben formell auch als Autoren von Entscheidungen begreifen, denen sie sich unterwerfen -- insofern ist dieser so genannte Wutbürger, der von der Warte höherer Moralität eine demokratisch getroffene Entscheidung umzuwerfen sich legitimiert fühlt aus meiner Sicht keine Reifeerscheinung im demokratischen Prozess, sondern deutet eher auf einen Mangel an demokratischem Grundverständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer