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Frage von Thomas S. •

Frage an Matthias Zimmer von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer!

Ihre am 2.08.2011 auf die von H. R. M. am 30.07.2011 gestellte Frage bezüglich der Sinnhaftigkeit und Legitimation der Diätenerhöhung überzeugt mich nicht, da Sie m.E. nur auf nicht wirklich zwingende Sachzwängen weisen.

Zitat Herr Dr. Zimmer:

"Bei der Einführung der Abgeordnetenentschädigung in der heutigen Form (1977) hat man eine Gleichwertigkeit der Arbeit eines Abgeordneten und eines Richters an einem obersten Bundesgericht unterstellt. Deshalb waren auch die Bezüge in etwa gleich, also auf Ebene eines einfachen oberen Bundesrichters"

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_matthias_zimmer-575-38059--f300620.html#q300620

Frage 1:

War und ist die Entscheidung der Diätenhöhe nicht eine politische Entscheidung?

Sollten Sie diese Frage bejahen:

Nachfrage zu Frage 1:

Handelt es sich dann bei der von Ihnen benannten Einführung der Abgeordnetenentschädigung nicht ebenso um eine politische Entscheidung?

Frage 2:

Können solche politischen Entscheidungen nicht möglicherweise einer Korrektur bedürfen?

Frage 3:

Könnte eine solche Entscheidung dann nicht auch politisch geändert werden?

Frage 4:

Ist es wirklich sinnvoll auf die im Falle der Diätenerhöhung bestehenden Traditionen bzw. den hier bestehenden Status Quo zu weisen, während Millionen Bürger Verluste bei den Realeinkommen und-renten hinnehmen müssen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Armutsbericht_der_Bundesregierung#Einkommen

Sie schreiben in oben verlinkter Antwort, Zitat Herr Dr. Zimmer:

"Hier herrscht keine Selbstbedienungsmentalität vor, sondern eine sehr vorsichtige und mit Augenmaß betriebene Angleichung. Dass die Renten der falsche Bezugsrahmen sind, das wissen Sie natürlich, insofern will ich auf diesen Teil Ihres Arguments nicht eingehen."

Was der Fragesteller laut Ihren unbegründeten Worten angeblich wissen soll,
weiß meine Wenigkeit nicht, deswegen Frage 5:

Warum sind die Renten der falsche Bezugsrahmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Schüller

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Sehr geehrter Herr Schüller,

in den siebziger Jahren lag die Abgeordnetenentschädigung in etwa bei der eines Bundesrichters. Seither hat sich die Schere zwischen beiden geöffnet, übrigens auch seit den neunziger Jahren was das Realeinkommen angeht. Insofern verstehe ich Ihren Hinweis nicht ganz, denke aber, Frage 4 ist damit beantwortet.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Indexierung verboten. Somit müssen Diätenerhöhungen immer vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Aus politischen Gründen hat man über viele Jahre auf eine Erhöhung verzichtet. Ich würde sagen: Aus Feigheit vor dem Boulevard, das hier Neidgefühle schürt. Aber sei es drum. Das beantwortet die Fragen 1-3.

Warum sind die Renten nicht der richtige Bezugspunkt? Neben dem Verbot der Indexierung (siehe oben): Weil die Renten zwar auch, aber nicht nur von der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter abhängen, sondern auch vom demographischen Faktor. Deswegen gibt es nirgendwo in dieser Republik eine Indexierung an die Renten, auch nicht bei Hartz IV. Meine Gegenfrage: Was ist so falsch daran als Vergleichsmaßstab den öffentlichen Dienst und die dortige Einkommensentwicklung heran zu ziehen? Dass der öffentliche Dienst über Gebühr von eine positiven Reallohnentwicklung betroffen war will doch ernsthaft auch keiner behaupten. Und damit habe ich hoffentlich Frage 5 beantwortet.

Dr. Matthias Zimmer