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Frage von Paul F. •

Frage an Matthias Zimmer von Paul F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

ich habe neulich gelesen, dass ein Bundestagsabgeordneter 7.668 Euro brutto im Monat verdient. Dazu kommen Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und diverse Nebeneinkünfte.

Ziemlich viel Geld, wie ich finde, obwohl man immer wieder liest, dass es nur ein Bruchteil von dem ist, was Sie in der freien Wirtschaft verdienen könnten.

Um mir ein besseres Bild darüber zu machen, ob Ihr Verdienst auch gerechtfertigt ist, möchte ich einmal freundlich nachfragen, was Sie dafür tun. Vielleicht ganz anschaulich indem Sie mir sagen, wie hoch Ihr Stundenlohn in etwa ist.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Franke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Franke,

in der Tat, die Zahl stimmt. Allerdings: Aufwandsentschädigung und Kostenpauschale ist dasselbe, und sie dient zum Bestreiten der mandatsbezogenen Mehrkosten (zum Beispiel der Anmietung einer Wohnung in Berlin). Sie sind also nicht Bestandteil der "normalen" Vergütung. Sie sprechen von "diversen Nebeneinkünften". Jeder Abgeordnete muss seine Nebeneinkünfte, sofern er sie hat, dem Bundestag melden. Diese werden dann öffentlich bekannt gegeben. Ich habe keine. Aber das wissen Sie sicherlich.

So liegt meiner Arbeit ein Einkommen von 7668 Euro zugrunde, bei einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung von 60 Stunden in der Woche (da ja häufig auch die Wochenenden mit Terminen belegt sind). Das ergibt eine monatliche Summe von 240 Stunden und damit rechnerisch einen Stundenlohn von 31,95 Euro.

Ob der Verdienst "gerechtfertigt" ist, darüber kann man streiten. Angesichts der Verantwortung, die mit einem Bundestagsmandat einhergeht und angesichts der Tatsache, dass Abgeordnete des Bundestages (immerhin ein oberstes Bundesorgan) weniger verdienen als andere Mitarbeiter oberster Bundesorgane (beispielsweise Bundesrichter), denke ich, dass diese Höhe des Verdienstes nicht zu üppig bemessen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer MdB