Frage an Matthias Zimmer von Sebastian D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Dr. Zimmer,
Mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführungen zur Energiepolitik gelesen.
Dort schreiben Sie von der Laufzeitverlängerung. Handelt es sich hierbei um 8, bzw. 14 Kalenderjahre? Kann also schon jetzt ein verlässlicher Termin angegeben werden, an welchem Tag das letzte AKW vom Netz gehen wird? Oder gibt es hier eine Hochrechnung auf den daraus erzeugten Strom?
In den Medien wird berichtet, daß die Brennelementesteuer auf das Betriebsergebnis (vor Steuern) anrechenbar sein soll. Somit ergibt sich die groteske Situation, daß eine Steuer von der (Gewerbe-) Steuer absetzbar ist. Entspricht dies den Tatsachen? Gibt es für die Standorte der Energiebetreiber einen Ausgleich für diese Steuerminderung?
Wenn ich die Umlage auf erzeugten Atomstrom umrechne, kommen pro kWh (das ist auch die Bezugsgröße, mit der ich meine Stromrechnung bezahle) gerade mal 0,9 Cent heraus. Halten Sie diesen Betrag für annähernd ausreichend, um die eigentlich zu fördernden Energiequellen im Wettbewerb zu stärken?
Wie viel Marktwert hat der aus der Verlängerung heraus erzeugbare Strom für die Unternehmen? In welchem Verhältnis steht dieser Marktwert zu den Abgaben, die die Unternehmen leisten müssen?
Wer bezahlt letztlich die Gesamtkosten für die Zwischen-/Endlagerung und die Transporte des anfallenden Atommülls? (Hier würde ich auch die Rückholkosten aus dem Bergwerk Asse hinzurechnen)
Trägt dies die Allgemeinheit, oder wird dies den Betreibern der Kernkraftwerke in Rechnung gestellt? Wurden diese Gesamtkosten schon einmal beziffert?
Mit freundlichen Grüßen,
Sebsatian Domagala
Sehr geehrter Herr Domagala,
vielen Dank für ihre Anfrage, die eine Fülle von rechtlichen Vorschriften tangieren. Ich will, soweit es sich sinnvoll auf die Tätigkeit als Abgeordneter bezieht, darauf antworten.
§ 7 Absatz 1a Satz 1 und 2 Atomgesetz ist wie folgt geändert worden:
"Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 und die in Anlage 3 Spalte 4 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b für Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 und Anlage 3 Spalte 4 ergebende zusätzliche Elektrizitätsmenge erzeugt ist. Die Erzeugung der in Anlage 3 Spalte 2 und Anlage 3 Spalte 4 aufgeführten Elektrizitätsmengen ist durch ein Messgerät zu messen."
Die entsprechenden Anlagen entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext auf
Drs. 17/3051; es handelt sich um das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. Im Gesetzestext finden sich auch Ausführungen über die Kosten, die damit den öffentlichen Haushalten entstehen.
Die Brennelementesteuer ist zum heutigen Tag (25. November) noch strittig gestellt; die unionsgeführten Länder befürchten genau den von Ihnen beschriebenen Effekt, dass nämlich die Steuer auf das Betriebsergebnis angerechnet werden kann und somit von der Gewerbesteuer absetzbar ist. Wie die Verhandlungen mit dem Bundesrat ausgehen kann ich derzeit nicht sagen.
Ob der Betrag über die Umlage auf erzeugten Strom ausreichend ist, vermag ich nicht zu beantworten. Ich kann auch Ihre Berechnung so nicht nachvollziehen. Ich bin mir aber sicher, dass Ihnen hier das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Auskunft geben kann.
Welchen Marktwert der Strom für die Unternehmen hat müssten Sie schon die Unternehmen fragen. Darüber liegen mir keine Erkenntnisse vor, und ich habe offen gestanden auch weder die Zeit, die Lust noch die Ressourcen dies zu recherchieren. Folglich sehe ich mich auch außerstande Ihre Folgefrage zu beantworten. Ich bin mir aber sicher, dass Ihnen die betroffenen Unternehmen in der gebotenen Offenheit antworten können.
Die Kosten für die Zwischen - und Endlagerung trägt nach dem Verursacherprinzip der Kernkraftwerkbetreiber. So steht es auch im Atomgesetz. Die Asse ist ein anderer Fall. Hier lagern Abfälle, die mit Forschungsarbeiten auch von staatlichen Forschungseinrichtungen zu tun haben. Das wird vom Steuerzahler getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer