Frage an Matthias Zimmer von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werte Herr Dr. Matthias Zimmer!
Ich habe mir einmal die Arbeit gemacht und die alten und neuen ALGII Regelsätze in eine Tabelle gebracht und verglichen. Die Angaben stammen von der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und dem Videotext von ARD und ZDF.
Ich bin Nichtraucher und Nichttrinker warum werde ich bestraft und mir der Betrag für die Position bei den Nahrungsmitteln um 4,37 Euro gekürzt?
Warum wird die Position Telefon, Fax Post gekürzt, wenn darin auch die Internetkosten enthalten sein sollen? Eine normale Flatrate für Internet kostet im Schnitt 19,90 Euro.
Die Position Gesundheit soll nun auch die Praxisgebühren enthalten, davon kann ich aber nichts erkennen. Wenn ich als 60 jähriger zur Vorsorgeuntersuchung gehe muss ich mindestens 20 € Praxisgebühren bezahlen, bei der letzten Untersuchung musste ich 30 € Praxisgebühren bezahlen
Warum wurde in der Position Bekleidung gekürzt? Bitte schreiben Sie nicht der Arbeitslose braucht keine chemische Reinigung.
Die Gesamtsumme der einzelnen Positionen beträgt nur 361,81 € und nicht 364 €!!!!
Der Betrag von 364.-Euro wurde schon im Existenzminimumbericht von
2008 genannt. Unter Punkt 4.1.1 wurden 364.- Euro als Existenzminimum
für Alleinstehende für das Jahr 2010 berechnet. Das sind schon Zufälle, oder?
Warum sind die Berechnungsgrundlagen geheim und werden der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt?
Die neuen Regelsätze sollten nach Bedarf berechnet werden, aber die Regelsätze gehen an den normalen Bedarf meilenweit vorbei.Bitte schreiben Sie nichts über das Abstandsgebot. Zum Thema Mindestlohn, könnten Sie sich eine Zusammenarbeit mit der Linken vorstellen? Höhe des Mindestlohn, wäre ja wirklich Verhandlungsache und ist erst einmal nicht so interessant, weil dieses nachverhandelbar wäre.
Bitte erklären Sie mir dieses
Danke
Frank Neuman
Sehr geehrter Herr Neumann,
das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt dass die Sätze zu niedrig sind, sondern nur moniert, dass sie geschätzt und damit wenig transparent sind. Die Berechnung erfolgte nach einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe, nicht nach einem statistischen Warenkorb. Das heißt, hier wurden die tatsächlichen Bedarfe erfasst und dann für die unteren 20 Prozent für die Berechnung der Sätze abgeleitet. In einigen Fällen gab es eine politische Entscheidung, etwa in der Herausrechnung von Alkohol und Tabak, die nun wahrlich nicht zum Grundbedarf gehören. Neu aufgenommen sind die Kosten für Praxisgebühren und Internetnutzung.
Ich bin davon überzeugt, dass wir damit eine verfassungsfeste Vorlage haben. Die Erhöhung ist nach meinem Dafürhalten angemessen. Sie können natürlich an jeder Position kritisieren und sagen: Aber ich habe andere Kosten gehabt. Aber das ist müßig, denn hier handelt es sich um ein Budget, innerhalb dessen jeder auch Bewegungsmöglichkeiten hat. Im Übrigen sind wir ja auch denjenigen verpflichtet, die diese Leistungen erwirtschaften und von uns zu Recht erwarten, dass wir die Mittel hier sparsam und effizient einsetzen.
Zu Ihrer Frage nach den Mindestlöhnen kann ich nur sagen: Ich will keine flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhne, stehe aber nachrangigen gesetzlichen Mindestlöhnen aufgeschlossen gegenüber. Das lässt sich mit der Linken nicht machen, zumal die von dieser Fraktion genannten Sätze von 10 Euro pro Stunde aus meiner Sicht volkswirtschaftlich problematisch sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer MdB