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Matthias Zimmer
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Frage von Daniela D. •

Frage an Matthias Zimmer von Daniela D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

es gibt ein Sozialversicherungsabkommen“ mit der Türkei und weiteren
Staaten.
Danach sind die Familienangehörigen eines in Deutschland lebenden Ausländers kostenlos in der GKV mitversichert.
Ganz unabhängig davon, ob dieser arbeitet, arbeitslos ist oder Sozialhilfe empfängt.
In dem Abkommen ist fixiert, daß nicht nur – wie in Deutschland – Ehegatten und die Kinder mitversichert sind, sondern auch alle “Familienangehörigen”.

Quelle: http://www.bwl-bote.de/20030420.htm

Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und gehe Vollzeit arbeiten. Neben der Praxisgebühr und Zuzahlungen steigt der KV-Beitragssatz ständig und ich weiß auch oft nicht wie ich über die Runden kommen soll.

Ich arbeite selbst in einer Klinik und habe auch schon mitbekommen, das viele erwachsene Ausländer familienversichert sind und von sämtlichen Zuzahlungen befreit sind- die deutsche gehbehinderte Oma muss ein Taxi bezahlen und ihren KV-Beitrag von der Rente bezahlen.

Ich empfinde das als ungeheuerlich, das die eigenen Bürger immer mehr geschröpft werden, um großzügig Fremde mitzufinanzieren, die sogar noch bevorzugt als Großfamilie mit nur einem Beitrag versichert sind.

Finden Sie das gerecht und zum Wohle des Volkes? Wird dies in der Politik
thematisiert, vor allem im Zusammenhang mit dem maroden Gesundheitssystem?

mit freundlichen Grüßen

Daniela Doberstein

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Doberstein,

ein Sozialversicherungsabkommen dient nicht des automatisierten Sozialtransfers ins Ausland, sondern der Abfederung sozialer Härten durch Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Ausland.

Die Einbeziehung der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei dient in erster Linie dazu, gleichzeitige Beitragsbelastungen für Arbeitnehmer in der Bundesrepublik und der Türkei zu vermeiden. Eine solche Doppelversicherung und damit eine doppelte Beitragsbelastung werden dadurch vermieden, dass die in das andere Land entsandten Arbeitnehmer allein den Rechtsvorschriften einer Vertragspartei, in der Regel denen des Heimatstaats, unterliegen. Insbesondere für deutsche Arbeitgeber, die in der Türkei mit Personal aus Deutschland tätig sind, wird dies zu einer deutlichen Beitragsentlastung führen.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies in der Praxis aber auch eine einfachere und schnellere Abwicklung ohne in Vorleistung treten zu müssen. Für die zuständigen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich darüber hinaus günstigere Tarife.

Das Sozialversicherungsabkommen in der Rentenversicherung ermöglicht beispielsweise die Beitragszeiten aus mehreren Staaten zu addieren. Abschläge in der Rente durch Arbeit im Ausland werden so verhindert.

Mit dem Abschluss weiterer Sozialversicherungsabkommen trägt die Bundesregierung einer sich ändernden globaleren Arbeitswelt Rechnung. Soziale Härten, die für Arbeitnehmer durch eine Verlagerung des Wohnortes oder Arbeitsplatzes einhergehen, werden mit Hilfe weiterer Sozialversicherungsabkommen abgefedert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer, MdB