Frage an Matthias Zimmer von Karl U. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Zimmer,
Eine Frage habe ich an Sie,
Ich erhalte Alg2.
Die Brutto-Warmmiete beträgt 355€.
Die Kaltmiete beträgt 224€
gelesen habe ich folgendes:
"Alle Hartz-IV-Empfänger erhalten künftig keinen Heizkostenzuschuss mehr."
Heißt das, die Heizung der Wohnung wird nicht mehr bezahlt?
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Zentrale Vorschrift hierfür ist § 22 SGB II. Danach werden zusätzlich mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
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Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr Ulenz,
das Kabinett (!) hat beschlossen, den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger zu streichen. Das gilt nicht für die Leistungen nach ALG II, weil dort für die Kosten der Unterkunft die Kommunen zuständig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer