Frage an Matthias Zimmer von Jan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,
im sogenannten ELENA-Verfahren, welches in der letzten Bundestags-Wahlperiode mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen wurde, werden sensible Daten über jeden Arbeitnehmer zentral bei der "Zentralen Speicherstelle" gespeichert.
Laut § 103 Abs. 4 SGB IV hat jeder unfreiwillige "Teilnehmer" am ELENA-Verfahren gegenüber der Zentralen Speicherstelle Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
Daher habe ich die ZSS zur Auskunft aufgefordert (was bereits nicht einfach war, weil eine Kontaktadresse schwer zu finden ist). Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass der Auskunftsanspruch bis 2012 nicht realisierbar sei. Somit wurde mir die rechtlich vorgeschriebene Auskunft verweigert - es wird offen gegen geltendes Recht verstoßen.
Wie kann die Regierung einen solchen offenen Rechtsbruch durch öffentliche Stellen dulden? Welche unmittelbaren Maßnahmen werden getroffen, um das Problem zu lösen?
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass das Datenmonster "ELENA" wieder abgeschafft und die bereits gespeicherten Daten vollständig gelöscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Schejbal
Sehr geehrter Herr Schejbal,
vielen Dank für Ihre Frage zum ELENA-Verfahren. Ich habe Ihr Anliegen an das zuständige Ministerium mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weiter geleitet. Sobald ich Antwort erhalten habe, werde ich Sie hiervon umgehend in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer MdB
Sehr geehrter Herr Schejbal,
nun lichtet sich in der von Ihnen angesprochenen Frage ein wenig das Dunkel. Das zuständige Ministerium hat zugesagt, die Dinge nun schnell anzugehen. Es wird dann keineswegs mehr bis 2012 dauern, bevor Sie über Ihre Daten Auskunft erhalten. Unabhängig davon ist aber auch das genannte ELENA-Verfahren in der Überarbeitung. Und das, diesen Ausruf der Erleichterung mögen Sie mir nachsehen, ist auch gut so.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer