Frage an Matthias Zimmer von Peter N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,
können nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz 4 Ihrer Meinung nach Betroffene einen Sonderbedarf bei Gericht anmelden, um eine Jahreskarte, die für den Besuch der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main, Berlin und Leipzig notwendig ist, erwerben zu können. Gehört die Möglichkeit zur täglichen Lektüre einer/mehrerer Tageszeitung/en im Lesesaal der Nationalbibliothek zur Würde des Menschen ?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Nobis
Sehr geehrter Herr Nobis,
das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, für einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf neu Sorge zu tragen. Nach meinem Verständnis auch des Urteils ist dieser Bedarf allerdings recht eng zu fassen. So sehr ich damit sympathisiere, die Möglichkeiten der Teilhabe über die Lektüre von Tageszeitungen zu eröffnen, eine Pflicht des Bundes zur Erstattung einer Jahreskarte für die Nationalbibliothek ergibt sich daraus aus meiner Sicht nicht. In Frankfurt zumindest gibt es die Möglichkeit, über einen so genannten Frankfurt-Pass kostenlos die Ressourcen der Stadtbibliothek zu nutzen, die nach meiner Erfahrung hinsichtlich der Ausstattung mit Tageszeitungen der Nationalbibliothek durchaus vergleichbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer