Frage an Matthias Zimmer von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Dr.Zimmer,
wie und bis wann wird ganz konkret die Politik das Problem der ausufernden Pensionslasten lösen? Der Steuerzahler kann dies doch künftig gar nicht mehr schultern, der Demografiefaktor wirkt doch auch bei Pensionären, oder?
Pensionäre sehen ihre Bezüge zurecht als angemessen an, da sie dafür hart gearbeitet haben. Rentenbezieher, die ebenfalls hart gearbeitet haben, bekommen aber weitaus weniger, obwohl noch dazu selbst eingezahlt wurde? Durchschnittliche Pensionsbezieher können im Alter würdig von der Pension leben, beim durchschnittlichen Rentner sieht es anders aus. Wie will die Politik dies lösen, wenn über die Hälfte der Bundestagsmitglieder Beamte, somit automatisch Lobbyisten des Beamtentums, sind?
Auch die Verfassungsrichter sind am Beamtentum angelehnt. Wie also und bis wann wird die tickende Zeitbombe der Pensionslasten, die auch ungerecht im Vergleich zu den Renten sind, im und vom Beamtenstaat Deutschland gelöst?
Beamte sind dem Wohl des Staates verpflichtet, deshalb ist eine jährliche Kürzung der Pensionen um 1% zumutbar, oder? Wiegt der Vorteil der Unkündbarkeit, gerade in der Globaliserung heute nicht so schwer, dass Einschnitte bei den Pensionen zumutbar sind, bei den Renten wurde doch auch nicht lange gefackelt und dies von der Beamtenmehrheit im Bundestag beschlossen?
Die Beamtenmehrheit im Bundestag ist zwar offiziell "Volksvertreter", wird aber nicht vom Volk, sondern von den Parteien, parteiübergreifend, generiert.
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 2. Februar 2010.
Grundsätzlich sind Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen schwer zu vergleichen. Altersrenten werden vom Rentenversicherer gezahlt. Der Arbeitgeber ist an der Auszahlung der Altersrente nicht beteiligt. Beamtenpensionen entspringen dem Alimentationsprinzip, also der Verpflichtung seines Dienstherren, Beamten nicht nur während des Dienstes, sondern auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Pensionen können nach § 55 BeamtVG entsprechend gekürzt werden, wenn Pensionäre aus früheren Angestelltenverhältnissen Rentenanwartschaften erworben haben. Die Rente ist also vorrangig vor der Pension. Dies begründet sich aus der Idee der Alimentation, dass Beamtenpensionen "nur" einen angemessenen Lebensunterhalt sichern sollen.
Beamte können, anders als Angestellte im öffentlichen Dienst, keine Zusatzversorgung für das Alter abschließen. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005, ist die Beamtenversorgung eigenständig und in ihrer Struktur nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Beamtenversorgung umfasst sowohl die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die einer Zusatzversorgung beziehungsweise betrieblichen Altersversorgung.
Darüber hinaus sind Pensionen Einkommenssteuerpflichtig. Altersrenten unterliegen -- abhängig von Renteneintrittsalter- und jahr -- nur zu einem Teil der Einkommenssteuer.
Auch die Beamtenversorgung steht aufgrund der demographischen Entwicklung vor finanziellen Herausforderungen. Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, werden Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gebildet. So müssen sich die aktiven Beamten und die Versorgungsempfänger seit 1999 über die Versorgungsrücklage an der zukünftigen Finanzierung der Pensionen beteiligen. Das Besoldungs- und Versorgungsniveau wird bis zum 31. Dezember 2017 in gleichmäßigen Schritten um jeweils 0,2 Prozent abgesenkt werden.
Die von ihnen erwähnte "Beamtenmehrheit" im Deutschen Bundestag gibt es nicht. Von insgesamt 622 Abgeordneten sind 114 verbeamtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer, MdB