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Matthias Zimmer
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Frage von Stephan E. •

Frage an Matthias Zimmer von Stephan E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr Zimmer,

Sie sind auf meine
Frage vom 30. Dezember 2009, Afghanistaneinsatz, nicht auf die Rechtssicherheit der Bundeswehrsoldaten eingegangen.

Ihre ausschweifende Begründung des ISAF Einsatzes, Rückfall in das Mittelalter, gibt den Bundeswehrsoldaten keine Rechtssicherheit nach heutigen Bundesgesetzen, europäischem Recht oder der Rechte des Internationalen Gerichtshofs.

Welche Absicht haben Sie, um die Rechtsicherheit der Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen zu verbessern?

Hierbei sind bestehende und künftige Bundeswehreinsätze (UN-Mandat / Nato-Mandat / EU-Mandat) im Interesse der Bundeswehrsoldaten zu klären.

Mit freundlichem Gruss
Stephan Emmel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Emmel,

vielen Dank für Ihre Rückfrage zum Thema Afghanistan.

Zur Zeit beschäftigt sich die Bundesregierung mit exakt ihrer Frage. Zum Sachstand möchte ich den Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zitieren. Er drängt auf Rechtssicherheit für die kämpfenden Bundeswehrsoldaten in Afghanistan. Im ARD-Morgenmagazin hat er gesagt, dass es notwendig sei, Rechtssicherheit für Soldaten zu schaffen, die bei ihrem Einsatz von der Waffe Gebrauch machen müssten. Unklar ist derzeit, ob der Waffengebrauch nach deutschem Polizeirecht, Strafrecht oder Völkerrecht bewertet werden soll.

Dazu wird eine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft erwartet. Sie sehen aber, das Thema ist recht kompliziert. Ihr Vertrauen, ich selbst könne die Rechtssicherheit der Soldaten verbessern, ehrt mich; aber hier sind zunächst Judikative und Exekutive gefragt. Das ist in einer gewaltenteiligen demokratischen Ordnung auch gut so.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer, MdB