Frage an Matthias Schlegel von Waldemar S. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Schlegel,
Ich zahle seit den 90-er Jahren in Form einer Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber als Form einer betrieblichen Altersvorsorge in eine Direktversicherung ein, betreibe also Eigenvorsorge zusätzlich zur staatlichen Rente. Mit dem 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz werden auf die Auszahlung Beiträge zur Krankenversicherung fällig, und zwar der volle Satz von ca. 15% Das Problem: Sparer mit Verträgen, die sie vor 2005 geschlossen haben, bezahlen auf ihr umgewandeltes Gehalt bereits den Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben. Man spricht auch von Doppelverbeitragung. Das ist zum einen ungerecht, zum anderen ein Vertrauensbruch. Nun meine Frage an Sie: Was würden Sie Land Thüringen mit den Möglichkeiten im Bundesrat tun, um diese Ungerechtigkeit der doppelten Beitragszahlung zu verhindern? Ich danke im Voraus und sende Grüße
Hallo Herr S.,
vielen Dank für diese sehr konkrete Frage. Die doppelte Erhebung der Krankenversicherung bei Altverträgen der Direktversicherung ist ungerecht und gehört sich so schnell wie möglich abgeschafft.
Viele Grüße
Matthias Schlegel