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Matthias Rößler
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Frage von Matthias M. •

Frage an Matthias Rößler von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Rößler,
Innerhalb des 2. Beitrages, heutejournal vom 20.09.2013 ab Minute 4:10, "Die Gründe für das Nichtwählen" hat Herr Prof. Patzelt Politikwissenschaftler dieses Statement abgegeben.

Würden es so sein, dass man für jedes öffentliche Mandat, Landrat, Stadtrat, Landtag, Bundestag, sich einem Vorwahlprozess unterzeihen müsste, einem Vorwahlprozess in jedem Wahlkreis in dem man gewählt werden will, brächte dies sofort intensives politisches Leben. http://heutejournal.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/d74d6c90-b21f-3ce8-a1ec-0876d43191a4/20204349?doDispatch=1

Hierzu ist m.M.n. eine Novelle der Kommunalen Wahlrechte zumindest in der Form erforderlich, dass ALLE künftigen Mandatsträger z.B. Unterstützerunterschriften einwerben sollten. Eine Straßensammlung sollte, wie bei der BT-Wahl möglich sein.

Die Probleme bei der Leipziger OBM-Wahl sind Ihnen sicher teilweise bekannt.
Von den 13 Bewerbern mussten 9 Bewerber jeweils 240 Unterstützerunterschriften bis zum 31.12.2012 beibringen. 2 Bewerber kandidierten jedoch für politische Parteien. (CDU / Piraten)
Die Auflagen für die Einzelbewerber zur Beibringung der 240 Unterstützerunterschriften in Leipzig, widersprechen den Normen zur Bundestagswahl.

Wenn Unterstützerwillige, ihre Willenserklärung (keine Wahlentscheidung) nach den umfänglichen Gesprächen der Einzelbewerber mit ihnen abgeben wollen, müssen diese, diese Unterschrift ausschließlich im Rathaus noch dazu nur zu bestimmten Öffnungszeiten leisten. Gleichzeitig werden die Unterstützerwilligen genötigt, einen zusätzlichen, teilweise sehr hohen Zeitaufwand auf sich zu nehmen und müssen auch noch, sich ergebene, finanzielle Belastungen tragen.
Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG.

Meine Frage:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung in Sachsen, wenn möglich auch rückwirkend, kurzfristig bis zu den nächsten Wahlterminen aufgehoben wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Malok,

nein, das geltende Wahlrecht ist keine Ungleichbehandlung, hat sich bewährt und ist akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Matthias Rößler, MdL