Frage von Klaus-Dieter K. • 17.07.2009
Frage an Matthias Rößler von Klaus-Dieter K. bezüglich Verbraucherschutz
Was halten Sie von dem Vorschlag, Wahlen mit weniger als 50% Wahlbeteiligung für ungültig zu erklären?
Siehe dazu auch www.radeburg.de/index.php?id=206.
Antwort von Matthias Rößler CDU • 28.07.2009
Lieber Herr Kroemke,
Ich würde die Wahl nicht annullieren, aber jedes Mandat von einer Mindestanzahl von Stimmen abhängig machen. Mein Vorschlag wäre dann, bei 50% Wahlbeteiligung auch nur die Hälfte der z.B.120 Sitze des Sächsischen Landtages zu besetzen. Die dann verbleibenden 60 Sitze würden dann auf die Abgeordneten entsprechend der jeweils direkt erhaltenen Stimmen verteilt. Wie Sie sehen plädiere ich für die Einführung eines Mehrheitswahlrechtes, das außerdem an die erreichten Stimmen gekoppelt ist.
Herzliche Grüße
Ihr
Matthias Rößler