Frage an Matthias Nerlich von Rouven H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Nerlich,
wie stehen Sie zu einer weitere Verschärfung des Waffengesetzes in Deutschland? Wie stehen Sie zu der Aussage "So wenig Waffen wie möglich unter das Volk!"? Was halten Sie vom bundesweiten Messertrageverbot?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Rouven Hernier
Sehr geehrter Herr Hernier,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Beim Waffenrecht geht es um den Schutz der Bevölkerung einerseits und den Interessen der legalen Waffenbesitzer andererseits. Bei der Aussage „So wenig Waffen wie möglich unter das Volk!“ muss man zwischen legalen und illegalen Waffenbesitzern unterscheiden. Während legale Waffenbesitzer – wie zum Beispiel Sportschützen und Jäger – sehr verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen, werden 97% aller Straftaten, bei denen Waffen eine Rolle spielen, mit illegalen Waffen verübt. Wir haben schon jetzt ein sehr strenges Waffengesetz und gerade Schützenvereine leisten zum Beispiel eine hervorragende Jugendarbeit. Die legalen Waffenbesitzer haben es daher nicht verdient, unter einen Generalverdacht gestellt zu werden. Die Notwendigkeit für eine tiefgreifende Gesetzesverschärfung sehe ich in diesem Bereich daher nicht.
Allerdings finde ich es richtig, dass das Waffenrecht bezüglich der Anscheinswaffen verschärft wird, da auch von ihnen eine erhebliche Gefahr ausgeht. In letzter Zeit war immer wieder vom Missbrauch solcher Anscheinswaffen zu hören, weil die täuschend echt wirkenden Nachbildungen zum Beispiel bei Überfällen und Diebstählen als Drohung eingesetzt werden. Vor allem Polizeibeamte berichten davon, dass dies im Einsatz oftmals zu gefährlichen Situationen und zum Gebrauch der Dienstwaffe führt.
Abschließend zum Messertrageverbot: Schon jetzt besteht nach dem Waffengesetz die Möglichkeit, dass die einzelnen Bundesländer das Mitführen von Stichwaffen an bestimmten Orten untersagen. Darüber hinaus ist nach dem Waffengesetz schon jetzt der Umgang (Erwerb, Besitz, Führen usw.) mit besonders gefährlichen Messern (zum Beispiel Faustmesser, Butterflymesser) verboten. Ein weiteres Verbot müsste genau auf die Notwendigkeit, den Umfang und die Definition geprüft werden. Selbstverständlich müssen Kampfmesser und Militärmesser als Waffe definiert und dem Waffenrecht unterworfen werden. Allerdings dürfte keinem daran gelegen sein für Angler, Taucher, Jäger und andere die Ausübung ihrer Hobbys unmöglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Nerlich, MdL