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Matthias Kortüm
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Frage von Bernard C. •

Frage an Matthias Kortüm von Bernard C. bezüglich Familie

Wie einst die Justiz unter Goebels die Lüge in Fragen betr. den Juden duldete, hat das Bundesgerichtshof das Lügenrecht der Mutter dank des Vaterschaftstestverbot im deutschen Rechtssystem wieder eingeführt. Darüber hinaus will die SPD Justizministerin zweifelnde Väter kriminalisieren. Das Internationale Recht : Art. 7 Kinderrechtskonvention sieht jedoch vor, dass jedes Kind sein Vater kennen muss.

Warum respektiert die BRD die Internationale Konvention und ihre eigene Prinzipien: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

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Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Callet,

die FAMILIEN-PARTEI tritt für die freie Entfaltung eines jeden Menschen ein. Das gilt natürlich auch für die Väter und darf durch ein "Lügenrecht" der Mütter nicht behindert werden. Ob das Kriminalisieren der zweifelnden Väter der richtige Weg ist mag ich bezweifeln.

Am wichtigsten sind und bleiben natürlich die Kinder! Sie haben meiner Meinung nach natürlich einen Anspruch ihren Vater zu kennen. Dieses Recht der Kinder darf nicht missachtet werden.

Die FAMILIEN-PARTEI steht für die Verbesserung der Zugangsregeln zu Kindern für beide Elternteile bei Geschiedenen. Über Härtefälle muss sicherlich im Einzelfall entschieden werden.

Hochachtungsvoll

Matthias Kortüm