Frage an Matthias Kihn von Harry E. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Kihn,
sicher haben Sie die Diskussion über den Bau von Windkraftanlagen in unserer Region mitverfolgt.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Welchen Mindestabstand zur Wohnbebauung halten Sie für angemessen?
2. Halten Sie es für richtig, dass die Rhön beim Bau von Windkraftanlagen trotz deutlich besserer Windhöffigkeit zu Lasten des Grabfelds verschont wird?
3. Würden Sie den Bau von 200 m hohen Windkraftanlagen in einer Entfernung von 800 m zu Ihrem Wohnhaus befürworten?
Sehr geehrter Herr Eckardt,
werte LeserInnen,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Diskussion über den Bau von Windkraftanlagen, die ich als früherer Stadt- und Kreisrat von Mellrichstadt/Rhön-Grabfeld natürlich intensiv verfolge. Bezugnehmend auf die Antwort zu Ihrer letzten Anfrage an den SPD-Kreisverband Rhön-Grabfeld zu diesem Thema nehme ich gerne erneut Stellung und möchte Ihnen wie folgt antworten:
Zu 1.: Welchen Mindestabstand zur Wohnbebauung halten Sie für angemessen?
Bei jedem Mindestabstand - egal, ob dieser bei 800, 1200 oder 2000 Metern läge - wird es zu Widerständen kommen, wenn der Grenzwert "nur gerade so" eingehalten wird. Das liegt im Wesen eines jeden Grenzwertes. Für die Akzeptanz eines Grenzwertes ist daher die begründete (!) Festlegung von größter Bedeutung. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) legt die Abstände von WKAs aus Lärm-Gründen auf 800m zum allgemeinen Wohngebiet fest. In Bezug auf Infraschall, Schattenwurf, Eiswurf, luftverkehrsrechtliche Einschränkungen und Richtfunkverbindungen ermöglicht das LfU Ausnahmeregelungen und gewährleistet den Schutz der BürgerInnen. In vielen Fällen ist dies völlig ausreichend, in konkreten Einzelsituationen vielleicht unzureichend. Im Falle der LfU-Angaben erachte ich den Grenzwert für nachvollziehbar und halte die 800m-Regelung als Regelfall für angemessen. Den Vorstoß des Noch-Ministerpräsidenten zur 10-H-Regelung (Warum gerade 10-H und nicht 12-H oder 8-H?) werte ich als reine Wahlkampf-Taktik, da er als Landespolitiker nicht in der Lage ist, eine solche Entscheidung zu treffen und eine Änderung auf Bundesebene erst nach dem Wahltermin erfolgen würde. Aufgrund seiner bisherigen, zahlreichen Drehungen sollte sich auch niemand zu sehr auf diese derzeitige Position von Drehhofer verlassen!
Zu 2.: Halten Sie es für richtig, dass die Rhön beim Bau von Windkraftanlagen trotz deutlich besserer Windhöffigkeit zu Lasten des Grabfelds verschont wird? Ich lehne den generellen Ausschluss der Rhön für die Nutzung der Windkraft ab und habe dies immer wieder in meinem Einflussgebiet zum Ausdruck gebracht. Wie jedem bewusst ist, ist die Windintensität in der Rhön eklatant höher. Aufgrund unseres gesellschaftlichen Energiebedarfs darf der Ausschluss von Gebieten für die Energiegewinnung nur auf sehr begrenzte Regionen erfolgen. Dies gilt meines Erachtens für die Kernzonen des Biosphärenreservates und für Naturschutzgebiete. In allen anderen Flächen - insbesondere auch den Landschaftsschutzgebieten der Rhön - müssen wir Kompromisse zwischen Energiegewinnung und Landschaftsschutz eingehen, wenn wir die Forderung nach Atomausstieg und Energiewende ernst meinen.
Zu 3.: Würden Sie den Bau von 200m hohen Windkraftanlagen in einer Entfernung von 800 m zu Ihrem Wohnhaus befürworten?
Ich wohne lieber 800m von einer Windkraft-Anlage entfernt statt im 50-km-Umkreis des laufenden Kernkraftwerks in Grafenrheinfeld. Daher würde ich auch in 800m zu meinem Wohnhaus eine solche Anlage befürworten.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kihn