Frage an Matthias Ilgen von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ilgen!
Moin, Moin!
Halten Sie es für sinnvoll, daß wir Bürger durch eine eigene Initiative selbstständig durch einen Volksentscheid unser Grundgesetz ändern können?
Sollen an der nächsten Förderalismusreform (Finanzenausgleich) Bürger und Kommunalpolitiker beteiligt werden? Brauchen wir dazu einen Verfassungskonvent?
Herzliche Grüße,
Leif Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
an dieser Stelle zunächst vielen Dank für Ihre Fragen
zum Thema Neuregelung der Bund-/Länderfinanzen beziehungsweise zum
Thema Bürgerbeteiligung in Deutschland.
Was die Neuregelung der Bund-Länder Finanzen betrifft und die etwaige
Beteiligung von Kommunen an dem Verfahrensprozess, weise ich darauf
hin, dass die Kommunen in Form des Deutschen Städtetages, des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes sowie des Deutschen Landkreistages starke Stimmen haben,
die in Berlin nie ungehört bleiben, egal um welche politischen Prozesse oder
Gesetzinitiativen es geht. Denn schließlich waren viele der Abgeordneten im
Bundestag, wie ich, vor Ihrem Mandat aktive Kommunalpolitiker.
Was Ihre Frage zu einem Verfassungskonvent betrifft, so muss ich sagen:
Das Abhalten eines solchen, im Zusammenhang mit diesem konkreten Vorhaben
ist meines Erachtens nach überflüssig. Schließlich stehen die Grundpfeiler
unseres Grundgesetzes weder zur Debatte noch in Frage, auch wenn es
bei den Bund-Länder-Finanzen um ein im Zuge des Verfassungskonventes angeschnittenes Thema geht.
Hinsichtlich des ersten Teils Ihrer Frage lassen Sie mich sagen, dass es,
ganz unabhängig von meiner persönlichen Meinung, derzeit kein bundesweites
Volksbegehren gibt - ein übrigens ebenfalls dem damaligen Verfassungskonvent
entstammender Gedanke. Was Sie implizieren existiert zum Einen auf Ebene der
einzelnen Bundesländer sowie auch auf EU-Ebene. Auf Bundesebene ist dies
nach §29, 4-6 GG im Zusammenhang mit der Neugliederung des Bundesgebiets
möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Ilgen MdB