Frage an Matthias Faust von Andreas H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Guten Tag Herr Faust,
obwohl ich kein Freund der NPD bin, hat mich das Verhalten der Bremer Landesbank gegenüber Ihrer Partei entsetzt. Jede Partei benötigt ein Konto, das ist -soweit ich weiß- auch eine Voraussetzung um überhaupt zur Wahl anzutreten. Die Bremer Landesbank, als Anstalt des öffentlichen Rechts, verweigert Ihrer Partei ein solches Konto. Das widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Landesbank ist also verplichtet Ihnen ein Konto zur Verfügung zu stellen.
Haben sie vor beim Verwaltungsgericht gegen dieses demokratisch fragwürdige Verhalten zu klagen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Heinzelmann
Sehr geehrter Herr Heinzelmann,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre Frage und die zustimmenden Ausführungen, denen ich nur zustimmen kann.
Selbstverständlich haben wir bereits versucht, auf verwaltungsrechtlichem Wege das gewünschte Konto einzuklagen. Hier hat nun die Gerichtsbarkeit des Landes Bremen einen sehr erstaunlichen Weg beschritten und ist damit die einzige in 16 Bundesländern, die dieser sehr sonderbaren Rechtsauffassung folgt: Sie hat sich einfach für nicht zuständig erklärt und uns mit unserem Begehren an die Zivilgerichtsbarkeit verwiesen.
Weitere juristische Schritte werden derzeit eingeleitet und wir sind uns sicher, sowohl die bremische Gerichtsbarkeit über ihren Irrtum aufklären zu können, als auch zur Einrichtung unseres Kontos zu gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Faust