Frage an Matthias Ebner von Katharina S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Ebner,
meine Fragen beziehen sich auf Ihre Einstellung zum Datenschutz.
1. Sollen Internetdaten und Telefongespräche durch staatliche Stellen gespeichert werden dürfen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
2. Inwieweit sollte Baden-Württemberg hierzu eigene Vorgaben machen? (Landesdatenschutzbeauftragten)
3. Wie lange sollten anvertraute Daten von privaten und öffentlichen Stellen gespeichert werden dürfen?
4. Sind Sie für eine Verschärfung des Strafrechts bei Missbrauch anvertrauter Daten und wenn ja, welche Verschärfung schwebt Ihnen da vor?
Ich danke für Ihre Mühe.
MfG K. S.
Hallo Frau S.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Hier meine Antworten:
1. Personenbezogene Internetdaten und Telefongespräche dürfen momentan nur dann von staatlichen Stellen erfasst und gespeichert werden, wenn eine Genehmigung durch einen Richter bzw. die sogenannte G-10-Kommission im Landtag aufgrund eines konkreten Verdachts hierfür vorliegt und dies der Abwehr von schweren Straftaten dient. Diese geltende Regelung befürworte ich.
2. Im heutigen Zeitalter der Globalisierung und überregionalen Leistungserbringung durch Anbieter, machen derlei Regelungen m. E. nur bundes- bzw. besser EU-weit Sinn. Ba-Wü sollte jedoch über den Bundesrat hierzu Einfluss nehmen.
3. Diese Daten dürfen nur für den Zeitraum der Ermittlung gespeichert werden bzw. solange, bis kein hinreichender Verdacht mehr vorliegt.
4. Eine Verschärfung des Strafrechts bei Missbrauch anvertrauter Daten habe ich nicht konkret auf der Agenda. Allerdings sind mir ein strenger Datenschutz und damit einhergehend empfindliche Strafen bei Datenmissbrauch in der Tat sehr wichtig. Daher befürworte ich durchaus eine genaue Überprüfung der momentanen Strafgesetze bzgl. Datenmissbrauch dahingehend, ob man diese ggf. verschärfen sollte.
Beste Grüße,
Matthias Ebner