Frage an Matthias Demmel von Konrad K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Demmel,
im Namen der mobilfunkkritischen Initiativen des Stimmkreises 129 möchte ich Ihnen 4 Fragen zum Mobilfunk stellen:
1. Kürzlich wurden die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms präsentiert. Dabei war der Grundtenor – wie angesichts der Einflussnahme der mitfinanzierenden Mobilfunkindustrie nicht anders zu erwarten – dass vom Mobilfunk keine erkennbare gesundheitliche Schädigung ausgehe. Die Fülle internationaler Forschungsergebnisse, die zu gegenteiligen Erkenntnissen kommen, wurde ignoriert. Immerhin musste auch von offizieller Seite eingeräumt werden, dass erhebliche Unsicherheiten z.B. hinsichtlich Langzeitwirkungen und der Gefährdung von Kindern bestehen. Angesichts dieser widersprüchlichen Lage wäre allein schon aus Gründen der staatlichen Gesundheitsvorsorge eine deutliche Senkung der hohen deutschen Strahlungsgrenzwerte für den Mobilfunk dringend geboten. Wie beurteilen Sie diesen offensichtlichen Widerspruch und welche Schlüsse ziehen Sie daraus für Ihre Arbeit im Landtag? Was wollen Sie tun, um dem staatlichen Vorsorgegebot auch im Hinblick auf den Mobilfunk Geltung zu verschaffen?
2. Mit dem Ziel, die Strahlenbelastung der Bevölkerung auf ein Minimum zu begrenzen, wurden in vielen Städten und Gemeinden in den letzten Jahren Mobilfunkgutachten erstellt und Positivstandorte für Mobilfunkantennen ausgewiesen. Trotzdem werden solche Maßnahmen von den Mobilfunkbetreibern häufig unterlaufen, indem sie ohne Rücksicht auf die Vorgaben der Kommunen Antennen auf Privathäusern installieren. Dazu bedarf es keiner Baugenehmigung! Halten Sie das für richtig? Wenn ja, warum? Wenn nein, was werden Sie in der kommenden Legislaturperiode tun, um dies zu ändern?
Fragen 3 und 4 haben hier leider nicht mehr Platz. Wenn Sie mir bitte Ihre Post- oder Email-Adresse mitteilen würden, könnte ich Ihnen die vollständigen Fragen inkl. Hintergrundinfo schicken.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Kürzinger, Aktion Antenne Penzberg
Sehr geehrter Herr Kürzinger
Zu Abschnitt 1:
Dass ein Forschungsprogramm immer zu Gunsten, des Finanzierers ausfällt ist klar.
Wer arbeitet schon gegen seinen Geldgeber?
Ziel muss sein, dass solche Studien nur von staatlicher Seite finanziert werden, um gesicherte Aussagen zu erhalten. Dass man die Strahlengrenzwerte senken muss,da stimme ich Ihnen zu. Eine weitere Überlegung währe, dass man die Betreiber der Sendeanlagen dazu drängt, dass sie dich eine Anlage teilen und nicht jeder Betreiber seinen eigen Suppe kocht.
Zu Abschnitt 2:
Baugenehmigung Nein, ziel muss es sein, dass man die Gesetzeslücke schließt. Heißt für jede Sendeanlage muss eine Genehmigung erteilt werden unter Berücksichtigung von Positivstandort-Gutachten.
Mit freundlichen Grüßen
Demmel Matthias