Wie stehen Sie zur Offenlegung der Berechnung des Schufa-Scores?
Sehr geehrter Herr Bartke,
die Schufa berechnet derzeit ihren Score ohne das ersichtlich ist (im Sinne von die Formel wird nicht offengelegt), wie er berechnet wird. Werden Sie etwas dagegen unternehmen und fordern/einführen, dass die Formel offengelegt werden muss. Derzeit kann man nicht kontrollieren ob Fehler gemacht werden oder ob die Formel auch "okay" ist (im Sinne von zweckmäßig oder nicht diskriminierend).
In meinem Fall sind auch noch Sachangaben falsch und die Änderung ist sehr schwer und aufwendig durchzusetzen. Werden Sie als SPD in Zukunft auch dafür eintreten, dass dies verbessert wird?
VG
Andreas Frank
Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für die Frage zu den Schufa-Scores.
Im Interesse der Vertragsfreiheit ist es meiner Meinung nach notwendig, dass es Auskunfteien gibt, die Informationen über die Bonität seriös sammeln, verwerten und den jeweiligen Vertragspartnern zur Verfügung stellen.
Ich gebe Ihnen aber Recht, dass ein deutlich besseres und transparenteres Modell der Auskunfteien geschaffen werden müsste. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zukünftig jederzeit entsprechend Einsicht nehmen können. Die bereits bestehende Möglichkeit, eine Selbstauskunft aus der Schufa zu erhalten, ist vielen nicht bekannt. Zudem ist das Verfahren zur Erteilung der Selbstauskunft kompliziert gestaltet.
Auskunfteien werden in Deutschland von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt und kontrolliert. Bürger können sich grundsätzlich kostenfrei bei den Datenschutzaufsichtsbehörden beschweren, falls sie den Eindruck haben, dass durch eine Auskunftei Regeln des Datenschutzes verletzt wurden. Eventuell wäre das ein Weg für Sie.
Die Datenschutzaufsichtbehörden arbeiten unabhängig und haben umfangreiche Kontrollbefugnisse auch im Hinblick auf die Scoringberechnungsmethoden. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen empfiehlt in seinem Gutachten „Verbrauchergerechtes Scoring“, dass Scoring-Anbieter den Verbrauchern die für sie wesentlichen Merkmale, auf deren Basis sie gescort werden, sowie möglichst auch deren Gewichtung auf verständliche und nachvollziehbare Weise offenlegen. Allerdings dürfen Geschäftsgeheimnisse dadurch nicht verletzt werden.
Aktuell wertet die Bundesregierung dieses Gutachten des Sachverständigenrats aus. Die SPD wird ebenfalls weitere Schlussfolgerungen für die zukünftige rechtliche Behandlung des Scorings daraus entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke