Die STOA des EU Parlaments veröffentlicht 7-21 eine Metastudie zur Auswirkung von 5G, fordert weitere Studien und bis dahin Ausbaustopp. Haben Sie die Studie gelesen, was werden Sie tun?
Guten Tag!
Das Science Technology Options Assessment Komitee (STOA) des Europaparlaments veröffentlichte im Juli 21 eine Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G.
Darin wird gefordert, die biologischen Effekte von 5G, besonders die Frequenz zwischen 6 und 300 GHZ, bei Menschen aber auch Flora und Fauna weiter zu untersuchen und bis dahin einen Ausbaustopp zu verfügen.
Andernfalls sei es „ein Experiment an der menschlichen Bevölkerung, in kompletter Unkenntnis der Konsequenzen“ (https://www.europarl.europa.eu/stoa/en/document/EPRS_STU(2021)690012).
Vor allem sei es ein Fehler, die nichtthermischen Auswirkungen nicht zu untersuchen, was bislang nicht gemacht wurde. Die Studienlage werde oft verharmlost, die Richtlinien der ICNIRP hätten keine ausreichende Schutzfunktion.
Dies sind die Ergebnisse einer fundierten Metaanalyse, keine „Verschwörungstheorien“
Was werden Sie tun, um die Bevölkerung vor so einem Massenexperiment ohne ausreichende Studienlage zu schützen?
MFG
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu den gesundheitlichen Auswirkungen der 5G-Technologie.
Es handelt sich bei der von Ihnen erwähnten Studie um eine Auftragsstudie einer Lenkungsgruppe des EU-Parlaments. Die Studie ist nach eigenen Angaben keine systematische, sondern eine narrative Review einer einzelnen Autorin. Die Autorin hat die zusammengetragenen, schon existierenden Studien also nicht nach genau festgelegten Ein- und Ausschlusskriterien zusammengefasst, sondern subjektiv ausgewählt. Genaue Qualitätskriterien sind aber notwendig, um aus den zusammengefügten Daten mehrerer Einzelstudien eine genauere Effektabschätzung abzuleiten als aus Einzelstudien.
Für die Bewertung des Gesundheitsschutzes bei 5G ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Behörde zuständig. Ich bin davon überzeugt, dass auch die von Ihnen erwähnte Studie dort neben vielen anderen Studien beachtet wird. Das BfS macht deutlich, dass der Beweis für die Unschädlichkeit von 5G nie möglich sein wird. Erforscht und bewiesen werden kann immer nur ein vorhandener Effekt (also ein Gesundheitsschaden), nicht aber die Abwesenheit eines Effekts und schon gar nicht die Abwesenheit allerdenkbaren und undenkbaren Wirkungen.
Das BfS bezieht alle vorhandenen Studien in seine Risikobewertung mit ein und berücksichtigt dabei die Qualität der Studien nach definierten wissenschaftlichen Kriterien. Auf dieser Basis kommt das BfS zu dem Schluss, dass es nach derzeitigem Kenntnisstand bei Einhaltung der Grenzwerte keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitsschädigende Effekte durch Mobilfunk inklusive 5G gibt. Aus Strahlenschutzsicht sieht das BfS deshalb aktuell keinen Grund für ein Moratorium zu 5G.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke