Frage an Matthias Bartke von Michaela B. bezüglich Gesundheit
Welche Nachweise, Belege, Aufzeichnungen etc. haben Sie, die die Verhältnismäßigkeit des aktuellen polit. SARS-COV-2 Umgangs sowie die geplanten Änderungen/ Verschärfungen zugehöriger Gesetzesmaßnahmen stützen? Konkret bedeutet dies: Wonach sind die Maßnahmen 1. geeignet? Wonach sind sie 2. erforderlich; also das MILDESTE Mittel? Und 3. welche Argumente wurden schließlich bei der Prüfung von Verhältnismäßigkeit; im Sinne von Nutzen und Schaden gegenübergestellt? Denn der Nutzen soll den Schaden deutlich überwiegen! Danke
Sehr geehrter Herr Borger,
haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Als Verfassungsrechtler ist mir der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eminent wichtig. Bei Gesetzen, die so deutlich in die Grundrechte der Bürger eingreifen, wie es die Corona-Maßnahmen tun, achte ich daher besonders darauf.
Zum ersten Gesetzentwurf der „Bundesnotbremse“ gab es viel berechtigte Kritik. Auch mir sind einige Punkte als sehr kritisch aufgefallen – in erster Linie die rigorose Ausgangsbeschränkung und das Verbot des U14-Mannschaftssports. Bei der Ausgangsbeschränkung in ihrer Ursprungsform hatte auch ich Zweifel hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit.
Wegen der zahlreichen Bedenken haben wir eine umfassende Anhörung durchgeführt, bei der zwanzig Experten aus der Rechtswissenschaft, dem Gesundheitswesen, dem Sozialwesen und der Wirtschaft zu Wort kamen. Die Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit der geplanten Regelungen wurde auf Herz und Nieren geprüft. Bedenken hatten einige Sachverständige bei Teilen der Grundrechtseinschränkungen, vor allem bei der ursprünglich vorgesehenen strengen Ausgangsbeschränkung. Die von den Experten kritisierten Punkte wurden für das finale Gesetz rechtskonform angepasst oder komplett gestrichen. Die restriktive Bestimmung zum U14-Mannschaftssport konnte ich mithilfe eindringlicher Gespräche mit meiner Fraktionsspitze durch eine wesentlich mildere Regelung ersetzen lassen.
Sehr geehrter Herr Borger, dank der nun schnell voranschreitenden Impfung und der sinkenden Inzidenzen ist ein Ende der Pandemie in Sicht. Die Bundesnotbremse hat uns dabei geholfen, der Lage Herr zu werden. Sie ist bis Ende Juni befristet – spätestens dann wird sie ihren Dienst getan haben und Geschichte sein.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Matthias Bartke