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Frage von Jutta S. •

Frage an Matthias Bartke von Jutta S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bartke!

Als Verbraucherin bin ich daran interessiert Produkte kaufen zu können, bei deren Herstellung arbeitsrechtliche Standards bzw. Umweltschutzstandards eingehalten werden, deren Produktion - auch wenn sie weit außerhalb Deutschlands stattfindet - also unter menschenrechtlich einwandfreien Bedingungen stattfindet. Meine Frage an Sie als Vorsitzenden des Ausschuss "Arbeit und Soziales": Was tun Sie im Parlament dafür, dass ein wirklich starkes Lieferkettengesetz entsteht, das die Rechte der Betroffenen dadurch stärkt indem es Unternehmen proaktiv dazu verpflichtet, entlang der gesamten Lieferkette Menschenrechtsrisiken zu analysieren bzw. indem es Unternehmen bei Nichteinhaltung auf eine zivilrechtliche Haftung verpflichtet?

Auf eine zeitnahe Antwort freut sich
Jutta Söhnlein aus Mannheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Söhnlein,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zum Lieferkettengesetz. Ich teile Ihre Einschätzung: Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen endet nicht am Werkstor. Vielmehr müssen deutsche Unternehmen weltweit dafür Verantwortung übernehmen, wenn es in ihren Lieferketten zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion das Lieferkettengesetz seinerzeit in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Ich bin sehr froh, dass es unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach äußerst zähem und langem Ringen gelungen ist, einen guten, durchsetzungsstarken Gesetzentwurf vorzulegen. Wichtig ist uns insbesondere, dass es umfassende Pflichten im Sinne der UN-Leitprinzipien gibt, die die gesamte Lieferkette in den Blick nehmen. Gleichzeitig schaffen wir mit einer behördlichen Überwachung und einem durchaus hohen Bußgeldrahmen ein Regelwerk, das effektiv und durchsetzungsstark ist. Mit der neu eingeführten Prozessstandschaft für Organisationen erhalten von Menschenrechtsverletzung Betroffene darüber hinaus eine effektive und praktikable Möglichkeit, gegen zurechenbare und nicht abgestellte Verletzungen durch deutsche Unternehmen vor deutschen Gerichten vorzugehen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden insgesamt eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.

Es ist bekannt, dass wir uns bei den zivilrechtlichen Haftungsregelungen sowie beim Geltungsbereich entlang der gesamten Lieferkette durchaus noch weitergehende, eindeutigere Regelungen in Ihrem Sinne gewünscht hätten. Auch im Bereich des Umweltschutzes hätten wir uns nachhaltigere Regelungen vorstellen können. Mit Wirtschaftsminister Altmaier war bisher aber nicht mehr möglich.

Wir werden diese Punkte jedoch auch weiterhin im Rahmen unseres gemeinsamen Weges für ein umfassendes Lieferkettengesetz verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke