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Matthias Bartke
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Frage von Heribert K. •

Frage an Matthias Bartke von Heribert K. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Bartke,

warum werden meine Pensionsansprüche gekürzt, wenn ich mich namhaft an einem Immobilienfonds beteiligt habe - gewerbliche Einkünfte § 15 EStG - bei dem ich außer Kapitalhingabe keine weiteren Tätigkeiten entfaltet habe - und warum erfolgt keine Kürzung der Pension bei Kapitaleinkünften - Dividenden aus einer Schiffsbeteiligung in Rechtsform einer GmbH? In beiden Fällen habe ich nur Kapital hingegeben. In beiden Fällen bin ich nicht aktiv für die Gesellschaften tätig. Ebenso hafte ich in beiden Fällen mit meiner Einlage und bin auch an den Wertsteigerungen und Wertminderungen der Unternehmen beteiligt. Ich verweise auf § 53 BeamtVG. Werden hier wieder einmal Kapitaleinkünfte privilegiert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karsch,

vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich muss zugeben, dass Ihre Frage schon sehr spezielle Fragen des Steuerrechts betraf, zu denen auch ich mich erst einmal schlau machen musste.

Ob Einnahmen aus Schiffsbeteiligungen zu den gewerblichen Einkünften oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen, hängt von der Art der Beteiligungsverwaltung ab. Wird die Schiffsbeteiligung im Rahmen einer Kommanditgesellschaft gehalten und betreibt die Kommanditgesellschaft das Schiff, dann handelt es sich bei den Einnahmen um gewerbliche Einkünfte. Dies ist wohl die häufigste Art der Schiffsbeteiligung. Wird das Schiff von einer KG oder GbR jedoch lediglich an einen Betreiber vermietet, handelt es sich um eine vermögensverwaltende Tätigkeit und die Einnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Warum Kapitaleinkünfte auf die Beamtenversorgung nicht angerechnet werden, ist keine rein steuerrechtliche Frage. Ich kann verstehen, dass Sie die Ungleichbehandlungen der Einkommensarten als unfair empfinden. Die SPD plädiert im Bereich der Altersvorsorge für Beamte für einen Systemwechsel - die Bürgerversicherung. Wir wollen, dass neue Beamte künftig nicht mehr in einem Sondersystem, sondern in der gesetzlichen Rentenversicherung altersversichert sind. Damit wäre auch eine Anrechnung sonstiger Einnahmen hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke