Frage an Matthias Bartke von Christian R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wird die Bezugsdauer von ALG 1 aufgrund Corona erneut verlängert, bis 31.12.2021?
Sehr geehrter Herr Raith,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Sonderregelung zur Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um drei Monate galt für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 endete.
Eine Verlängerung dieser Regel haben wir mit unserem Koalitionspartner diskutiert, konnten jedoch leider keine Einigung erreichen.
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, haben wir zusätzlich die Regelungen beim Zugang beim Arbeitslosengeld II vereinfacht. Dabei ist z. B. die Vermögensprüfung für sechs Monate grundsätzlich ausgesetzt und die Wohn- und Heizkosten werden voll anerkannt.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir alle beschlossenen Maßnahmen laufend überprüfen und anpassen werden, wenn die Krise noch länger geht.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke