Frage an Matthias Bartke von Thomas S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Bartke,
ich hoffe, Sie sind gesund und Sie hatten erholsame Weihnachtsfeiertage.
Ich nehme Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig BVerwG 10 C 16.19 vom 17.06.2020 zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes im Hinblick auf die Veröffentlichungen der Bundestagsverwaltung zum Umgang mit Parteispenden.
Ich kenne die gesetzlichen Regelungen als Nichtjurist nicht im Detail, aber ich möchte folgende Frage stellen:
Nach meiner Ansicht ist die Bundestagsverwaltung als Behörde mit der Umsetzung des Parteispendengesetztes und der Durchsetzung dieser Norm beauftragt. Ob sie dies tut, in welchem Umfang und welcher Methoden sie sich bedient und welche Erkenntnisse gewonnen wurden und welche Folgen dies für die einzelnen Parteien hat, wird keiner vorgesetzten Behörde oder Dienststelle berichtet, die eine nennenswerte Dienstaufsichtsfunktion inne hat.
Eine demokratische Kontrolle der Öffentlichkeit wird lediglich im Rahmen der amtlichen Veröffentlichungen ermöglicht. Diese Veröffentlichungen wiederum zu überprüfen, wird nach meinem Verständnis verwehrt.
Glauben Sie, dass es
a) moralisch richtig und
b) dem Vertrauen in die demokratischen Instanzen und insbesondere der Parteienpolitik in Deutschland zweckdienlich ist, Auskunftsersuchen von Medien zu diesem Thema mit Steuergeld gerichtlich zu bekämpfen?
Welche Vorschläge werden Sie und Ihre Partei insbesondere im Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf dahingehend unterbreiten, dass durch mehr Offenheit und unabhängige Berichterstattung durch die Medien verlorenes Vertrauen in die Parteien zurückgewonnen werden kann, insbesondere auch zur Finanzierung der Parteien?
Vielen Dank für Ihre Antwort und bleiben Sie gesund.
Sehr geehrter Herr Schreiber,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte mich zunächst dafür entschuldigen, dass ich sie erst jetzt beantworte. Sie ist mir leider durchgerutscht. Ich habe die fehlende Beantwortung erst bei einem Abgleich auf der Internetseite von abgeordnetenwatch.de bemerkt. Das Gute ist aber: Ihre Frage ist heute aber fast aktueller als sie es zum Zeitpunkt Ihrer Fragestellung war.
Wie Sie richtig schreiben, müssen wir verlorenes Vertrauen in die Parteien zurückgewinnen. Das haben die zahlreichen Korruptionsskandale der Unionsfraktion dieses Jahr notwendig gemacht. Auch aus diesem Grund habe ich als Sprecher der SPD-Fraktion im Geschäftsordnungsausschuss einen Gesetzentwurf erarbeitet, der folgende Punkte beinhaltet:
1. Die Absenkung der Veröffentlichungsgrenze für Parteispenden von derzeit 10.000 Euro auf 5.000 Euro. Zugleich sollen Großspenden bereits ab 50.000 Euro statt bisher 100.000 Euro zeitnah veröffentlicht werden.
2. Großspenden sollen außerdem bei 100.000 Euro pro Kalenderjahr und Spenderin oder Spender gedeckelt werden, um die Unabhängigkeit von Parteien sicherzustellen.
3. Einheitliche Regelungen zum Parteisponsoring.
4. Einheitliche Regelungen zu der Übernahme von Werbemaßnahmen durch Dritte. Das bezieht sich auf sog. „Parallelaktionen“, wie sie insbesondere die AfD praktiziert, indem angeblich unbekannte Gönner Zeitungen mit AfD-nahen Inhalten in riesigen Auflagen drucken und verteilen.
5. Eine Berichtspflicht für den Bundestagspräsidenten für alle seine Tätigkeiten und die festgestellten Verstöße nach dem Parteiengesetz. Der Bericht soll als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.
Durch diese Maßnahmen würden wir deutlich mehr Transparenz bei den Parteifinanzen schaffen, was vor allem in einem Wahlkampfjahr sehr wichtig ist. Leider hat die Unionsfraktion deutlich gemacht, dass sie in dieser Legislaturperiode nicht bereit ist, weitere Änderungen am Parteiengesetz vorzunehmen. Aus diesem Grund müssen wir uns daher erst in der nächsten Wahlperiode einer grundlegenden Reform der Parteienfinanzierung im Parteiengesetz widmen.
Sehr geehrter Herr Schreiber, ich bitte nochmals um Nachsicht für die viel zu späte Antwort auf Ihre berechtigte Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke