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Frage von Michael B. •

Frage an Matthias Bartke von Michael B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Lieber Genosse Matthias,
Der Ortsverein Randersacker vom Unterbezirk Wuerzburg Land hat sich mit Lobbyregistergesetz befasst Mit diesem Lobbyregistergesetz wird die Problematik „Lobbyismus“ nicht ausreichend angegangen. Lediglich die bislang vorhandene „Verbändeliste“ wird zu einer Lobbyist:innen-Liste ausgebaut. Den im Entwurf angekündigten „Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“ konnten wir nicht ausfindig machen. Im Gegenteil, es bleibt bei so vielen Ausnahmen fraglich, welche Lobbyakteure sich überhaupt registrieren müssten.
Die inhaltlichen Lücken im Entwurf sind viel zu groß - auch bei dem neu vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich unserer Meinung nach um einen Etikettenschwindel. Wenn wir als SPD diesem Entwurf zustimmen, machen wir uns noch unglaubwürdiger.
Sollten wir da nicht lieber den Entwurf platzen lassen? Was meinst Du dazu?
Mit solidarischen Grüßen
Michael Biermann
1.Vorsitzender OV Randersacker
Vorsitzender AG 60+ UB Wü Land und Bezirk Unterfranken
Tel.: 0176 9768 9453

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Antwort von
SPD

Lieber M.,

vielen Dank für Deine Frage zum Lobbyregistergesetz. Ich bitte um Nachsicht für die viel zu späte Antwort. Eines vorweg: Du hast mit Deiner Kritik zu einem großen Teil Recht.

Seitdem wir unseren Entwurf eingebracht haben, haben uns viele Stellungnahmen von Betroffenen und lobbykritischen Verbänden erreicht. Auch die Sachverständigenanhörung vom 1. Oktober hat gezeigt, dass es deutlichen Verbesserungsbedarf gibt und wir den Gesetzentwurf noch deutlich überarbeiten müssen.

So wurde beispielsweise kritisiert, dass die Bundesregierung nicht in des Lobbyregister miteinbezogen wird. Die zwei federführenden Bundesministerien Innen und Justiz arbeiten daher an einem Änderungsantrag, mit dem wir den Anwendungsbereich unseres Koalitionsentwurfs auf die Bundesregierung erweitern sollen. Ein wichtiger Punkt ist dabei für die SPD der sog. "exekutive Fußabdruck". Das ist die Offenbarung der Einflussnahme von Lobbyisten auf Ministerialebene. Die Bundesregierung müsste also veröffentlichen, welche Kontakte es gegeben hat und welche Stellungnahmen die Ministerien erreicht haben. Hier hakt es derzeit noch zwischen den beiden Koalitionsfraktionen. Wir möchten einen exekutiven Fußabdruck und die Union nicht.

Allerdings ist eine Sache auch klar: Unser Weg zu einem Lobbyregister ist der, dass wir zunächst einmal jede Einflussnahme als registrierungspflichtigen Lobbyismus ansehen. Aber tatsächlich ist nicht jeder "Einflussnehmer" auch ein Lobbyist. Daher werden wir eine Reihe von Ausnahmen einführen. Bürger, die ihre Wahlkreisabgeordneten anrufen, um etwas zu erreichen; Petenten, die sich an den Petitionsausschuss wenden usw. Eine Ausnahmeregelung wird es auch für die Tarifpartner geben. Es wäre ein Verfassungsbruch, wenn wir die Gewerkschaften verpflichten würden, ihre Streikkassen offenzulegen.

Lieber Michael, ich hoffe, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner noch auf einen konsensfähigen Gesetzentwurf einigen und dass Dein Ortsverein und Du dann auch zufrieden seid.

Freundliche Grüße und bleib gesund!

Matthias Bartke