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Frage von Klaas E. •

Frage an Matthias Bartke von Klaas E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bartke,

ich wende mich an Sie als "meinen" Bundestagsabgeordneten: wie stehen Sie zum Sachverhalt des Zusatzparagraphen, der regelt, dass Täter die CumEx-Beute behalten dürfen? Der Sachverhalt ist u.a. hier beschrieben https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-1.4969137.

Gerade der Hamburger SPD sollte doch nach den Vorgängen der Vergangenheit um die Brisanz des Themas wissen (Sachverhalt u.a. hier beschrieben: https://www.finanzwende.de/blog/hamburger-cumex-filz-in-drei-akten/?L=0) und den Schaden für den Fiskus möglichst gering halten.

Insofern: haben Sie Kenntnis gehabt von diesem Zusatzparagraphen, wie stehen Sie dazu und gedenken Sie, weitere Schritte zu unternehmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eßmüller,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zu den Cum-Ex-Geschäften. Eines vorweg: Sie haben natürlich völlig Recht damit, sich über diese üblen Tricksereien zu ärgern. Ich tue das auch. Diese Art von Geschäftemacherei ist hochgradig verwerflich und hat unseren Staat viel Geld gekostet, das wir für Soziales, Bildung, Umweltschutz und Infrastruktur gut hätten gebrauchen können.

Aktuell laufen etwa 100 Verfahren gegen mutmaßliche Cum-Ex-Betrüger vor den Landgerichten Frankfurt, Bonn und Wiesbaden. Die Staatsanwaltschaften sind mit der Sache befasst und prüfen in jedem Fall genau, ob und in welchem Ausmaß gegen das Gesetz verstoßen wurde. Das Verfahren gegen die britischen Banker Martin S. und Nicholas D. vor dem Bonner Landgericht zeigt jedoch bereits, dass Cum-Ex-Geschäfte strafrechtlich relevant sind. Die Täter müssen bestraft und die aus solchen Machenschaften illegal erzielten Gewinne eingezogen werden.

Viele Staatsanwaltschaften und Gerichte sind ob der aktuellen Prozessflut überlastet, weswegen sich die Prozesse teilweise sehr lange hinziehen. Um die Strafverfolgung zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium die Verjährungsfrist für schwere Steuerstraftaten von 20 auf 25 Jahre erhöht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist sehr engagiert dabei, eine kluge Politik in dieser Sache zu machen.

Wichtig ist dabei aber in erster Linie auch, dass das Vorgehen rechtssicher ist und die Maßnahmen, die gegen mutmaßliche Cum-Ex-Täter ergriffen werden, den allgemeinen Grundsätzen unseres Rechtsstaats entsprechen. Die etwaigen Regelungslücken, die Sie ansprechen, werden aktuell geprüft und es werden Konzepte für mögliche Nachbesserungen erarbeitet. Wie Olaf Scholz bereits vor dem Finanzausschuss angekündigt hat, läuft die gesetzgeberische Arbeit in dieser Frage weiter und es ist wahrscheinlich, dass innerhalb der nächsten Monate noch Nachschärfungen kommen werden.

Sehr geehrter Herr Eßmüller, bitte seien Sie versichert: die SPD und der Bundesfinanzminister gehen entschieden gegen Steuerbetrug vor. Diese elenden Trickseren müssen dringend unterbunden werden und dafür braucht es eine mutige Finanzpolitik. Dabei achten wir aber auch darauf, die Schranken des Rechtsstaats zu wahren und Gesetze zu machen, die sicher verfassungskonform sind - denn niemand hat etwas davon, wenn die Strafverfolgung der Cum-Ex-Betrüger daran scheitert, dass das Bundesverfassungsgericht die einschlägigen Gesetze abräumt.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke