Frage an Matthias Bartke von Manuel S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Matthias Bartke,
Meine Frage richtet sich zum SGB II. Viele Jobcenter schicken die Leistungsempfänger oft in Zwangsmaßnahmen bzw. Sinnlose Maßnahmen. Viele SGB II Leistungsempfänger werden alleine durch Sanktionen depressiv, dass es hin bis zum Selbstmord ausbreiten kann. Meine Meinung ist: Man sollte den Leistungsberechtigten Arbeitssuchenden richtig nach Berufswunsch fördern. Das Konzept die Agenda 2010 zur Reform des deutschen Sozialsystems und Arbeitsmarktes verstößt auch ganz klar gegen fast allen Grundrechten des Grundgesetzes.
Man sagte mir von den Grünen selber das eine Verfassung über eine Verordnung bzw. über ein Gesetz steht. Mir ist bekannt das sich die Linke sowie die Grünen, für die dafür sind das die Sanktionen im SGB II und im SGB XII gehören sofort abgeschafft ebenso Sperrzeiten im SGB III. Das Konzept die Agenda 2010 zur Reform des deutschen Sozialsystems und Arbeitsmarktes, hat der SPD sehr geschadet. Deswegen wäre es doch wichtig eine Reform zu finden die Reform zu ändern bzw. ganz abzuschaffen.
Meine Frage ist was halten Sie von SGB II Sanktionen? Sind Sie nicht auch meine Auffassung? Und wie kann man sich vor SGB II Schikanen und SGB II Sanktionen schützen? So das Jobcenter gegenüber den SGB II Leistungsempfänger überlegen ist und das wird gerne von Jobcenter Mitarbeiter ausgenutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zum SGB II. Ähnlich wie Sie, sehe auch ich die aktuellen Sanktionsregelungen kritisch. Allerdings halte ich es für nicht klug, sie komplett abzuschaffen, wie Grüne und Linke das fordern. Abgeschafft werden müssen aber auch aus meiner Sicht einzelne Sanktionsarten, wie etwa die für junge Menschen unter 25 Jahren oder bei den Kosten der Unterkunft.
Mindestens ebenso wichtig ist jedoch der Wechsel des Selbstverständnisses der Jobcenter. Die SPD setzt sich daher dafür ein, dass diese nicht mehr als Sanktionseinrichtungen gesehen werden sondern mehr als Partner und Helfer der Leistungsbezieher. Diese sollen in den Jobcentern passgenauere Unterstützungen erhalten und das Verhältnis zu den Leistungsbeziehern muss geprägt sein von vertrauensvoller Kooperation auf Augenhöhe zwischen Vermittler und Leistungsbezieher. Das ist in manchen Jobcentern schon jetzt so, in manchen aber eben auch gar nicht. Manchmal kommen die Menschen den Anforderungen der Jobcenter nur deshalb nicht nach, weil ihre persönlichen Verhältnisse aus den Fugen geraten sind. Hier ist regelhaft keine Sanktion sondern der Einsatz einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters angebracht.
Die SPD bemüht sich seit der letzten Wahlperiode um eine Reform der Sanktionen. Das war jedoch mit unserem Koalitionspartner CSU/CSU bislang nicht zu machen. Aktuell arbeiten wir wieder an einer Gesetzesänderung, die uns in den kommenden Monaten im Bundestag beschäftigen wird.
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über die Sanktionen gefällt. Dieses Urteil ist sehr weise, weil es differenziert ist. Sanktionen werden nicht grundsätzlich verboten und sie verstoßen auch nicht gegen das Grundgesetz. Sie bleiben eine letzte Möglichkeit bei fehlender Mitwirkung. Genauso wenig hat das Gericht gesagt, dass alles so bleiben kann, wie es ist, nur etwas weniger hart.
Das Gericht hat uns als Gesetzgeber stattdessen eine wichtige Aufgabe gegeben: Wir müssen uns überlegen, wie wir es künftig schaffen, dass die Fallmanager in den Jobcentern in der Lage sind, zu einer vertrauensvollen und zu einer wertschätzenden Unterstützung zu kommen. Man muss erst viele andere Maßnahmen in die Wege leiten, bevor am Ende eine Sanktion stehen kann.
Menschen, die in den Grundsicherungsbezug gekommen sind, sind daran in der Regel nicht selber schuld. Die allermeisten von ihnen möchten lieber heute als morgen wieder arbeiten. Ich setze mich dafür ein, dass wir genau an diesem Punkt ansetzen: Arbeitslose müssen in die Lage versetzt werden, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Aufgabe der Jobcenter muss es sein, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen. Gerade in unserer Zeit der Digitalisierung muss der Aspekt der Fortbildung auch von den Jobcentern viel offensiver angegangen werden.
Ich setze mich daher dafür ein, dass die SPD zur nächsten Bundestagswahl mit der Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung und einem Recht auf Arbeit antritt. Und ich glaube, dass die SPD das auch machen wird.
Sehr geehrter Herr S., lassen Sie mich am Ende noch ein positives Wort zu den Beschäftigten in den Jobcentern sagen: Diese machen gerade in diesen Tagen der Corona-Pandemie einen ganz hervorragenden Job. Zuweilen ist es aber so, dass es die Politik nicht schafft, für bürgerfreundlichere Regelungen im SGB II zu sorgen. Dafür können die Beschäftigten in den Jobcentern aber nichts. Sie geben in aller Regel ihr Bestes.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke