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Frage von Adrian G. •

Frage an Matthias Bartke von Adrian G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Bartke,

ich bin 38 Jahre alt und möchte gerne in der Weiterbildung arbeiten. Jedoch scheitern alle Versuche immens darin, dass entweder NUR Honorarkräfte gesucht werden oder Mitarbeiter von anderen Weiterbildungsträger den Vorrang vor denen bekommen, die als "Quereinsteiger" in Festanstellung endlich an Arbeit in ihrem Wunschberuf kommen möchten. Mein Berufswunsch ist Dozent oder als einfach Mitarbeiter in der Weiterbildung in der Festanstellung.

Wie möchten Sie erreichen, dass auch "Quereinsteiger" die Chance bekommen, in dem Berufssektor eine Arbeit zu bekommen? Wie möchten Sie es erreichen, dass im Weiterbildungssektor auch "Neulinge" die Chance haben, mit ihren nötigen Qualifikationen, wie es in meinem Fall ist, auch in Festanstellung den sog. "Fuß in die Tür" zu bekommen?

Es ist für mich halt ernüchternd, dass ich in meinem Berufswunsch keine Anstellungen bekomme, da hier entweder nur Freiberufler oder aber Mitarbeiter mit Berufserfahrung die Chance bekommen, während diejenigen, die in dem Bereich arbeiten möchten, jegliche Chancen verwährt bleiben? Hier sehe ich in meinen Augen Handlungsbedarf, in Form einer gesetzlichen Regelung.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Prinzipiell können Quereinsteiger in jedem Berufsfeld Fuß fassen, das nicht geschützt ist.

Der Mangel an Fachkräften in bestimmten Berufsfeldern führt dazu, dass auch Quereinsteiger immer mehr willkommen sind, wenn sie sich die entsprechenden Fachkompetenzen aneignen bzw. nachweisen können. Allerdings bin ich der Meinung, dass Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und auch Bildungsträger selbst entscheiden sollten, welche Mitarbeit sie für ihren Bereich benötigen und welche Qualifikation die einzustellenden Personen haben müssen. Ich denke, dass der Gesetzgeber dazu keine Vorgaben machen sollte, es sei denn, es sind explizit Bundesprogramme mit Förderungsgrundlagen und -bedingungen, bei denen es auch Vorgaben zu Personalkosten oder der Höhe von Honoraren gibt.

Eine generelle gesetzliche Initiative für die Einstellungspraxis von Quereinsteigern in den Branchen halte ich daher für nicht notwendig. Ihnen persönlich wünsche ich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke