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Matthias Bartke
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Frage von Andrea G. •

Frage an Matthias Bartke von Andrea G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartke,

warum stimmen Sie nicht für den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes?
Mit freundlichen Grüßen
A. G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Transsexuellen-Gesetz. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist schon lange klar, dass das Transsexuellen-Gesetz (TSG) abgeschafft werden muss. Sehr viele Teile des Gesetzes sind durch das Bundesverfassungsgericht auch schon als nicht verfassungskonform eingestuft worden. Wir teilen diese gerichtliche Einschätzung.

Wir würden uns wünschen, eine einfachere Lösung im Personenstandsrecht zu finden und das TSG somit abzulösen, doch hier blockiert bisher unser konservativer Koalitionspartner alle Vorstöße. Bei der Reform des Personenstandsrecht Ende 2018 wollten wir gerne diese große Gesetzesnovelle angehen und das TSG damit komplett ersetzen. Dies war damals nicht möglich. Leider auch, weil die Reform des Personenstandsrechts bis Ende 2018 vom Bundesverfassungsgericht zeitlich vorgegeben war.

Dennoch geben wir uns nicht geschlagen und arbeiten gemeinsam mit unserer Justizministerin Christine Lambrecht an einer konstruktiven Lösung bis zum Ende der Wahlperiode, die den betroffenen Personen gerecht werden soll. Wir streben letztendlich einen Gesetzentwurf an, der den Betroffenen hilft und rechtlich konform ist. Wir rechnen damit, diesen Entwurf noch 2020 im Bundestag zum ersten Mal diskutieren zu können. Der jetzt in erster Lesung beratene Gesetzentwurf der Grünen enthält neben personenstandrechtlichen Fragen auch noch das OP-Verbot bei intergeschlechtlichen Kindern.

Aus unserer Sicht ist es sehr bedenklich ein solch komplexes Thema zusammen mit dem TSG regeln zu wollen. Es hat sich schon beim Diskussionsentwurf der Bundesregierung zum OP-Verbot gezeigt, dass das Thema sehr sensibel ist, sodass der mangelhafte erste Entwurf überarbeitet wurde und sich momentan in der erneuten hausinternen Abstimmung befindet. Der am Freitag, 19. Juni in 1. Lesung debattierte Gesetzentwurf der Grünen enthält aber darüber hinaus andere gute Ansatzpunkte, die wir prüfen und im parlamentarischen Verfahren mit den Kollegen diskutieren werden, um ein gutes Gesamtergebnis zu erreichen. Eine Abstimmung steht derzeit dazu noch nicht an, sondern zunächst die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse - Innen und Recht - sowie ggf. auch eine Sachverständigenanhörung.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke