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Frage von Bernd L. •

Frage an Matthias Bartke von Bernd L. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag,

im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Langer,

um das Wichtigste vorwegzunehmen: Eine Impfpflicht für das Coronavirus wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfs für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen.

Wir haben uns außerdem gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für das Coronavirus in diesem Gesetz ausgesprochen. Es ist zwar für Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für das Coronavirus kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ist. Auch nach einem ggf. möglichen und positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.

Sollte zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich der Coronavirus möglich sein, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fall. Entscheidend ist, dass daraus keine Stigmatisierung entstehen darf.

Sehr geehrter Herr Langer, wir erleben gerade alle eine sehr schwierige und ungewöhnliche Situation. Ich kann nachvollziehen, dass daraus Unsicherheit und Angst entstehen können. Bundestag und Bundesregierung versuchen aber, unser Land mit möglichst geringen Verwerfungen durch diese große Krise zu führen. Und ein Blick auf die teilweise dramatische Situation in anderen Ländern zeigt uns, dass wir mit unserer Politik des vorsichtigen „auf Sicht fahren“ ziemlich erfolgreich sind.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Matthias Bartke