Frage an Matthias Bartke von Peter L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Bartke,
wann ist damit zu rechnen, dass eine gesetzliche Regelung zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit auf den Weg gebracht wird?
Beste Grüße, P. Loos
Sehr geehrter Herr Loos,
vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Ich begrüße das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 ausdrücklich, denn ein einfaches, objektives und verlässliches System der Arbeitszeiterfassung schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und sichert das Recht auf die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Das Urteil zur Arbeitszeiterfassung ist von erheblicher rechtlicher, aber auch sozialer, wirtschaftlicher, politischer und praktischer Bedeutung. Daher muss die Bundesregierung die Auswirkungen des Urteils umfassend prüfen. Wenn diese Prüfung einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung ergibt, gehe ich davon aus, dass wir diese im Laufe des Jahres im Bundestag beraten und beschließen werden.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke