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Frage von Bernhard K. •

Frage an Matthias Bartke von Bernhard K. bezüglich Soziale Sicherung

Vom Bürger wird erwartet, dass sie für das Alter privat vorsorgen. Nun habe ich die Erfahrung gemacht, dass ich auf den ausgezahlten Betrag fast 25% Steuern zahlen muss, was ja wohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Finden Sie das gerecht? Was gedenken Sie u.U dagegen zu unternehmen? Private Vorsorge wird m.E. durch eine solche Gesetzgebung stark geschmälert. Ich finde eine solch hohe Steuer für unverhältnismäßig. Was sagen Sie dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von privater Altersvorsorge. Ich kann aus Ihrem Schreiben nicht erkennen, um welches Altersvorsorgeprodukt es sich handelt und dementsprechend nicht genau beantworten, welche Steuervorschriften im Detail hierfür gelten.

Fest steht: Die Versteuerung von Renten ist seit 2005 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Pflicht. Das Gericht verlangte vom Gesetzgeber, die ungleiche Behandlung von Pensionen und Renten abzustellen. Aufgrund dieses Urteils beschloss die damalige rot-grüne Koalition, die Besteuerung der Renten zwischen 2005 und 2040 in kleinen Schritten umzubauen. In einer langen Übergangszeit von 35 Jahren erfolgt nun der Wechsel, dass immer mehr eingezahlte Rentenbeiträge von der Einkommenssteuer freigestellt werden und die Altersbezüge sukzessive besteuert werden.

Wer eine lebenslange Rente aus einer privaten Rentenversicherung erhält, muss diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuern. Dieser variiert je nach Renteneintrittsalter. Grundsätzlich geht man davon aus, dass eine nachgelagerte Besteuerung der Rente von Vorteil ist. Während Aufwendungen für die Altersvorsorge die Steuerbelastung während der Berufsjahre verringern, sind die Einnahmen bei der Altersrente üblicherweise geringer und damit wird auch nur auf diesen geringeren Teil Steuern bezahlt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Doppelbesteuerung von Renten in jedem Fall zu vermeiden. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlung des steuerfreien Rentenzuflusses und damit für das Vorliegen einer Doppelbesteuerung gibt es allerdings nicht.
Bei der Frage der Doppelbesteuerung geht es im Kern um eine Annahme: Wie werden die Freibeträge im Alter berücksichtigt? Denn wenn sie berücksichtigt werden – wie in der herkömmlichen Berechnung – dann ist Doppelbesteuerung nahezu ausgeschlossen. Der Bundestag beschäftigt sich aktuell im Finanzausschuss mit dieser Frage. Wenn er oder ein Gericht in einem Fall eine Doppelbesteuerung feststellt, wird die Berechnungsmethode angepasst werden.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke

Dr. Matthias Bartke, MdB