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Frage von Lena S. •

Frage an Matthias Bartke von Lena S. bezüglich Soziale Sicherung

meine eigene Altersrente liegt zwar in super weiten Zukunft, die geplante Grundrente wirft jedoch schon jetzt Fragen auf, um deren Beantwortung ich Sie bitte.

1) ist das geplante Vorhaben verfassungsrechtlich in Ordnung?

2) warum ist bei der Steuerfinanzierung reine Einkommensprüfung und keine Bedürftigkeitsprüfung samt Vermögensgrenze vorgesehen? Warum finanziert Solidargemeinschaft Rente vermögender Senioren?

3) 30% vom DRV-Durchschnittsverdienst sind in '19 ca. 972€brutto -> also ca. 25 Stunden wöchentlich mit Mindestlohn, also Teilzeit
Warum also bei Berechnung der Grundrente bestimmte Personengruppen (z.B. Teilzeitkräfte, Teilzeitkräfte mit Nebenverdienst durch selbständige Tätigkeit, Teilzeitkräfte mit zusätzlicher privater Altersvorsorge, sogar bloß in Teilzeit angemeldete Beschäftigte (die die restliche Zeit evtl. schwarz auf Vollzeit aufstocken) durch die doppelte Altersrente (=doppelten Entgeltpunkte) begünstigen und normale AG-und AN-RV-beitragsfinanzierte Vollzeitkräfte nicht?

4) Wo bleibt der sogenannte Respekt (hier also nach Gesetz als Ausdruck in finanzieller Form der doppelten Rente) den Vollzeitkräften gegenüber? In meinem persönlichen Umfeld kenne ich einige, die bewusst jahrelang in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für eigene Hobbys, Familie, Gesundheit, Urlaube etc. zu haben und jetzt bekommen diese noch eine doppelte Rente? Eine Vollzeitkraft (auch weibliche!!) muss aus Zeitgründen auf einiges verzichten, hat mehr Stress und Gesundheitsprobleme und bekommt dafür keinen Zuschuss im Alter? Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

5) Wird Fremdrentengesetz angewandt? Reicht es für die doppelte Rente aus, wenn man geringeren Verdienst durch EU-Bescheinigungen (z.B. 33 Jahre lang 31% der Rentenversicherungspunkte erreicht) belegen kann? Ggf. wäre es dann den Spätaussiedlern gegenüber diskriminierend, da diese bestimmte Obergrenzen der Rentenhöhe für UdSSR-Zeiten hinnehmen müssen. Oder wird deren Rente ebenfalls bezuschusst?

Grüße
Lena

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Grundrente, die die Bundesregierung nun im Kabinett verabschiedet hat.

Bevor ein Gesetz vom Kabinett beschlossen wird, erfolgt immer eine Verfassungsprüfung im Justizministerium. Ich vertraue deshalb auf die Expertise der Beamtinnen und Beamten in den beteiligten Ministerien und habe keine Bedenken zur Verfassungstreue des Gesetzes.

Bei der Grundrente geht es um die Anerkennung der Lebensleistung für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grundrente ist eine Leistung der Rentenversicherung und die kennt keine Bedürftigkeitsprüfung wie in der Grundsicherung. Wer sich die Grundrente erarbeitet hat, soll sie auch bekommen. Die von den Kritikern immer ins Feld geführte „reiche Zahnarztgattin“ gibt es sicherlich, sie ist aber eher die Ausnahme. Die Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung in der Rentenversicherung würde erhebliche zusätzliche Bürokratie bedeuten. Der wichtigste Grund ist aber: Bei einer Bedürftigkeitsprüfung müssen die Antragsteller dem Amt exakte Auskünfte über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben. Wir wissen aus den Erfahrungen mit der Grundsicherung im Alter, dass die Antragsteller das als furchtbar und entwürdigend empfinden. Viele ältere Menschen beantragen die ihnen zustehenden Leistungen dann aus Scham gar nicht erst. Bei der jetzt gefundenen Lösung wird das jährliche Einkommen automatisch von den Finanzämtern an die Rentenversicherung übermittelt. Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Einkommensfreibetrag geben. Niemand muss einen Antrag stellen und die Grundrente wird automatisch ausgezahlt.

Die Grundrente soll Anerkennung sein für die Lebensleistung jahrzehntelanger Arbeit. Sie drückt sich aus in der Zahl der Versicherungsjahre und den mit Beiträgen versicherten Einkommen. Für die Berechnung der Grundrente kommt es auf die Höhe des Verdienstes an und damit auf die geleisteten Beiträge. Dabei kommt es nicht darauf an, wie die Beiträge zustande gekommen sind. Deshalb macht es keinen Unterschied, ob jemand in Vollzeit für niedrige Löhne gearbeitet hat oder besser entlohnt in Teilzeit. Die Rentenversicherung kann aus den Beiträgen nicht erkennen, bei welcher wöchentlichen Arbeitszeit sie erworben wurden. Vollzeit ist in Deutschland zudem unterschiedlich definiert - sie reicht von 40 Stunden bis 35 Stunden je nach Tarifvertrag. Ich denke, mit der Berechnungsformel für die Grundrente haben wir eine gute Möglichkeit geschaffen, die erworbenen Entgeltpunkte aufzustocken. Teilzeitarbeit ist oft lebenslagenbedingt, wenn daneben Aufgaben der Kindererziehung oder Pflege wahrgenommen werden oder kein Vollzeitjob zu finden war. Ich finde, es steht unserer Gesellschaft gut an, hier solidarisch mit denjenigen zu sein, die durch die Sorge um Kinder oder Angehörige geringe Rentenanwartschaften haben.

Fremdrentengesetzzeiten sind normale Pflichtbeitragszeiten und daher als Grundrentenzeit anzurechnen. Auch den Spätaussiedlern wird die Grundrente helfen. Für besonders benachteiligte Spätaussiedler prüfen wir in dieser Legislaturperiode außerdem, ob wir einen Härtefallfonds einrichten können.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke