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Matthias Bartke
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Frage von Erika S. •

Frage an Matthias Bartke von Erika S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartke, in Ihren Reden geben Sie sich recht weltoffen und freiheitlich. Aber wie steht es mit der steuerlichen Beschränkung der NGOs ? Durch die NGOs werden wir Bürger informiert und können dann unseren Abgeordneten Fragen stellen. Das ist eine gemeinnützige Aufgabe. Es ist mir daher unvorstellbar, dass ihnen in einem Rechtsstaat die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Sie tun ja nichts rechtswidriges, sondern etwas, was die Demokratie stärkt.
Mit freundlichen Grüßen
E. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Seidenspinner,

vielen Dank für Ihre Mail zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Ich halte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von u.a. VVN-BdA, Attac und Campact für falsch. In der geltenden Abgabenordnung sind 25 gemeinnützige Aktivitäten abschließend aufgelistet. Doch Probleme tauchen auf, wenn Vereine sich allgemeinpolitisch engagieren. Nach Ansicht der Finanzbehörden und des Bundesfinanzhofs schließt eine allgemeinpolitische Tätigkeit die Gemeinnützigkeit aus.

Die Frage ist jedoch nicht abschließend geklärt. Eine Ende 2019 angedachte Reform der Abgabenordnung wurde von unserem Bundesfinanzminister Olaf Scholz verworfen, weil zu weit ging und die Gemeinnützigkeit auch anderer Vereine gefährden würde. Gerade wird nach einer neuen Lösung gesucht, die den Vereinen, die so viel für unsere plurastische Gesellschaft tun, auch künftig ihr politisches Engagement erlaubt.

Auf ihrem letzten Bundesparteitag hat sich die SPD dafür ausgesprochen, dass die Gemeinnützigkeit nur dann verweigert oder aberkannt werden soll, wenn der Organisation verfassungswidrige Bestrebungen nachgewiesen werden. Ich stehe hinter dieser Forderung und setze mich daher explizit dafür ein, dass die Gemeinnützigkeit von Vereinen erhalten bleibt, die die Grundwerte des Grundgesetzes verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Matthias Bartke