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Frage von Lilith W. •

Frage an Matthias Bartke von Lilith W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bartke,

wird das Angehörigen-Entlastungsgesetz (hier: Neuregelungen hinsichtlich des Elternunterhaltes) auch umgesetzt, wenn die SPD aus der "Großen Koalition" austritt?

Zurzeit (vom 19. bis 29. November 2019) läuft innerhalb der SPD die Abstimmung der Mitglieder für eine neue Partei-Spitze (Platz 1 und 2).

Wenn das "linke" Duo Esken und Walter-Borjans die Abstimmung gewinnt: Wird die SPD tatsächlich aus der GroKo austreten? Und wenn ja, wann? Wird das Angehörigen-Entlastungsgesetz vorher noch umgesetzt?

Und:
Ich kann sogar sehr gut nachvollziehen, dass die Länder/Kommunen (?) sich weigern, die entstehenden Kosten zu übernehmen, wenn die Heim-Kosten nicht mehr von den Angehörigen übernommen werden (bei einem Einkommen über 100.000 Euro). Die Regierung im Bund darf sich nicht wundern, wenn die Neuregelung "in den Sand gesetzt wird". Im Grunde müsste es auch an dieser Stelle heißen: "Wer bestellt, zahlt."

Wenn der Bund nicht einen Großteil der entstehenden Kosten übernimmt, wird das Gesetz wohl scheitern. Und wieder ist es nichts mit der Entlastung der arbeitenden Menschen, die nicht zu den Großverdienern gehören. Das kennt man ja schon (spätestens) seit Schröder... Wenn es in diesem Falle doch auch so schnell und glatt laufen würde wie damals bei der Senkung des Spitzensteuersatzes...

Freundliche Grüße
L. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Die Umsetzung des Angehörigen-Entlastungsgesetz ist unabhängig von Entscheidungen in der SPD. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundesrat zur Entscheidung am Freitag vor. Ich bin mir sicher, die Länder wissen, wie wichtig vielen Menschen die geplante Neuregelung des Unterhalts ist. Mein Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher wird dem Gesetzt auf jeden Fall zustimmen. Seitens der Bundesregierung und des Bundestages wird jedenfalls alles getan, damit es zu keiner Verzögerung kommt und die Entlastung der Angehörigen wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

In dieser Woche wird gerade der Haushalt 2020 beraten. Er sieht 43 Milliarden Investitionen in Deutschland vor, die natürlich in erster Linie den Ländern zugutekommen. Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind die Kommunen. Eine direkte Finanzierung der gesetzesbedingten Mehrkosten des Bundes an die Kommunen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Es ist allerdings unklar, wie hoch die Mehrkosten am Ende exakt sind. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen eine Regelung beschlossen, nach der die Kostenauswirkungen bis 2025 evaluiert werden sollen.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde vom Finanzausschuss des Bundesrates empfohlen. Entscheiden wird aber am Ende das Plenum, also die Ministerpräsidenten. Sie können sich gerne an Ihren Ministerpräsidenten oder Ihre Ministerpräsidentin wenden, um Ihr Anliegen zu betonen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der Vermittlungsausschuss am Ende doch angerufen wird. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass dieser das Gesetz dann vollends scheitern lassen wird.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke